Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 195

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Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des ‚Politischen Islam‘ analog zum Verbotsgesetz 1947“.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, damit abgelehnt.

16.35.426. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2166/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (1650 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


16.36.18

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte ist eine sehr wichtige Errungenschaft, wurde 1959 von den Mitgliedstaaten des Europarates gegründet und fußt auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, der Vereinten Nationen, von 1948.

Heute hat der Europarat 47 Mitgliedsländer mit 800 Millionen Bürgerinnen und Bür­gern. Knapp die Hälfte der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhän­gigen Rechtssachen kam 2015 aus drei Ländern – der Ukraine, Polen und der Türkei –, aus den großen Problemstaaten. Die meisten Beschwerden kommen von Privatper­sonen. Der einfache Zugang ist gewährleistet, und entscheidend ist auch, dass er den Bürgerinnen und Bürgern ohne Verfahrensgebühren ermöglicht wird.

Die Urteile sind für die Mitgliedstaaten des Europarats verbindlich. Bei der Reform des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes geht es eindeutig um unsere Werte, um die praktische Umsetzung unserer Werte, um die tagtägliche Umsetzung. Die Reform darf keine Verwässerung, keine Einengung, kein Zurückschrauben, keinen Qualitäts­abbau bringen, sondern muss vielmehr die Aufwertung, den Ausbau, die Kräftigung, die Stärkung unserer humanistischen Werte zum Inhalt haben: die Festigung und die Weiterentwicklung der Demokratie, die Gewaltentrennung in Europa. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Pfurtscheller, Prinz und Korun.)

16.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


16.38.20

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Grüß Gott, Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Die zunehmende Verrechtlichung unserer Gesellschaft, zu der wir ja auch einen großen Teil beitragen, führt auch dazu, dass es immer mehr Verfahren gibt, dass die Gerichte immer mehr in Anspruch genommen werden und dass der Staat beziehungsweise die Staaten auch die Verpflichtung haben, entsprechende Einrich­tungen zur Verfügung zu stellen, damit das Recht auch umgesetzt werden kann.

 


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