Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 240

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Hiezu gab es ja 2013 bereits einen Bericht, und von den damals ausgesprochenen elf Empfehlungen wurden seither sechs Empfehlungen komplett und drei teilweise umgesetzt. So wurde im Innenministerium die vorgeschlagene strikte Trennung des Beschaffungs- und des Vergabewesens durchgeführt und sogar ein eigenes Referat zur Beschaffungssteuerung eingeführt. Weiteres werden, ebenfalls seit 2013, intensive Schulungen insbesondere im Hinblick auf Korruptionsprävention durchgeführt. Der elektronische Beschaffungsworkflow wurde bereits seit 2013 nach einem stufenweisen Rollout ressortweit eingeführt.

Weiters – ebenfalls positiv – unterstellte das BMI die Interne Revision unmittelbar der Fachaufsicht der Ressortleitung und führte Plausibilitätsprüfungen von Beschaffungen zentral durch.

Was den Digitalfunk selbst betrifft, so wurde angesprochen, dass der Minister im Aus­schuss betont hat, dass im Jahre 2019 93 Prozent des österreichischen Bundesgebiets mit Digitalfunk versorgt sein werden. Zu 100 Prozent umgesetzt ist dieser bereits in Niederösterreich, Wien und in meinem Heimatbundesland Tirol. In der Steiermark und im Burgenland stehen wir bei 99 Prozent. Mit Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg stehen bereits die Vereinbarungen. Lediglich mit Kärnten – darauf wurde auch hinge­wiesen – gibt es noch keine Vereinbarung. Da scheitert es offenbar an den Finanzen des Landes.

Um die Kosten des Projekts Digitalfunk zu senken, setzte das BMI konkrete Ein­sparungsmaßnahmen. Vom Rechnungshof geforderte Zusatzvereinbarungen mit dem Tetron-Konsortium, um an etwaigen künftigen Einnahmenüberschüssen zu partizipie­ren, sind derzeit in der Endverhandlung. Durch diese Zusatzvereinbarungen sollen insgesamt mehr als 86 Millionen € eingespart werden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Sie sehen, meine Damen und Herren, zum vorliegenden Rechnungshofbericht lässt sich sagen, dass das Innenministerium seinen Verpflichtungen weitestgehend nachge­kommen ist, ein Großteil dieser Empfehlungen umgesetzt ist und dass wir auch bei der Umsetzung des Digitalfunks selbst auf einem sehr guten Weg sind. Kärnten hat diesbezüglich noch Handlungsbedarf, und da brauchen wir eine Lösung. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


19.00.03

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal zurückkommen zu einem wichtigen Thema, das fast alle im städtischen Raum betrifft: die Parkraumbewirtschaftung.

Die Ausweitung der Kurzparkzonen im Jahr 2012 ist ein Erfolgsprojekt, das wurde auch vom Rechnungshof so beurteilt. Dabei fand nicht nur die professionelle Umsetzung Anklang, sondern auch die große Einnahmendynamik, die sich daraus ergeben hat. Man sollte jedoch, meine ich, gerade mit einem Blick in die Zukunft auch hervor­streichen, dass es sich bei der Parkraumbewirtschaftung in erster Linie um eine ver­kehrs­lenkende Maßnahme handelt und nicht um eine zusätzliche De-facto-Steuer für die Wienerinnen und Wiener. Jedenfalls gibt der Lenkungseffekt bei der Parkraum­bewirtschaftung dieser Maßnahme recht. Wenn man heute etwa im Umkreis von Parlament oder Rathaus einen Parkplatz sucht, wird man in der Regel auch einen finden können, und das ist eine Folge der Parkraumbewirtschaftung.

 


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