Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 70

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

11.41.134. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unter­bringungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesund­heitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz und das Medi­zi­nischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreform­umset­zungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 414/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen- und Förderprogramm zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich (1715 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zu den Punkten 4 und 5 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


11.42.00

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen jetzt über das Primärversorgungsgesetz, ein Gesetz, das schon sehr lange diskutiert worden ist und bei dem es sehr viele Kritik­punkte gegeben hat, von unserer Seite, auch vonseiten anderer Stellen, der Ärzte­kammer beispielsweise, anderer Gesundheitsberufe, bis hin zur ÖVP, die das auch immer wieder infrage gestellt hat. Dennoch kam es jetzt nach vierjähriger Verhandlung doch dazu, dass dieses Gesetz im Gesundheitsausschuss beschlossen wurde.

Jetzt muss man ehrlicherweise sagen: Für mich als Beobachterin der Situation war das gestern umso überraschender, als sich der Obmann der ÖVP dazu geäußert und gesagt hat, er möchte gerne den Hausarzt stärken. Ich weiß jetzt nicht genau, wie das mit diesem Gesetz zusammenkommen kann – ich sage Ihnen: gar nicht! Denn mit diesem Gesetz läuten wir heute das Ende des Hausarztes ein; das Ende des Hausarztes, der bei den Österreicherinnen und Österreichern nicht nur der beliebteste Arzt, sondern vor allem auch der Vertrauensarzt ist. Sein Ende läuten wir heute sehr wohl ein, und ich weiß, Frau Kollegin Heinisch-Hosek wird sich dann wieder zu Wort melden und wird wieder alles kleinreden.

Ich zitiere jetzt aus dem Gesetzestext – und ich habe heute das Gesetz in seiner Gesamtheit hier, damit Sie nicht wieder irgendwelche Punkte herausnehmen und widersprechen können –: Es wird kein paralleles Bestehen von Primärversorgung und Hausärzten geben! Das ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen, denn wenn ein Hausarzt seine Hausarztstelle aufgibt, wird diese Stelle für fünf Jahre nicht mehr wieder besetzt, es sei denn, ein Primärversorgungszentrum übernimmt diese Stelle. – Das steht klipp und klar im Gesetz drin: Es darf das „vom Vertragsarzt (...) der jeweiligen Planstelle abzudeckende Leistungsvolumen innerhalb von fünf Jahren ab Freiwerden der Stelle nicht durch einen neuen Vertrag“ mit einem anderen Leistungs-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite