Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 94

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Rosenkranz einge­brachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend freiwillige Hepatitis-Impfung für Mitglieder der Frei­willigen Feuerwehren inklusive Kostenübernahme durch die AUVA

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt:

4.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversor­gungs­einheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenan­stalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenz­berufe-Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B) in der 188. Sitzung des Nationalrats am 28.06.2017

Im Zusammenhang mit der Primärversorgung im österreichischen Gesundheitswesen, die auf dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und den einschlägigen anderen Sozialversicherungsgesetzen beruht, ist vor allem auch die Prophylaxe im Zusammenhang mit Krankheiten und Unfällen von großer Bedeutung. Deshalb ist für gefährdete Personengruppen im Einsatz für die Allgemeinheit ein notwendiger Impf­schutz auf freiwilliger Basis durch die AUVA, die ihre Basis ebenfalls im ASVG und damit in der Kranken- und Unfallversicherung hat, sicherzustellen.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen teilte in einer Anfragebeantwortung an den Nationalrat vom 15.02.2017 mit, dass die Allgemeine Unfallversicherungs­anstalt (AUVA) keine Bereitschaft zur Kostenübernahme für eine freiwillige Hepatitis-Impfung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren hat:

(…) Dazu kann ich unter Bezugnahme auf die anlässlich der bereits zitierten parla­mentarischen Anfrage Nr. 10332/J von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt abgegebenen Stellungnahme lediglich anmerken, dass seitens dieses Versicherungs­trägers offenkundig keine Bereitschaft zur Kostenübernahme für derartige Impfungen besteht. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass eine Chancenbewertung nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes ist.

Auf Grundlage der von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt bekannt gege­be­nen Zahl von 321.238 zur Unfallversicherung gemäß § 22 ASVG gemeldeten Mitglie­dern der Freiwilligen Feuerwehr und der Notwendigkeit einer Grundimmunisierung in drei Dosen cl € 30,-- sowie unter Abzug der Anzahl jener Personen, die bereits aus sonstigen Gründen gegen Hepatitis A und B geimpft sind, ist für die erstmalige Grund­immunisierung von maximalen Kosten in der Höhe von 29 Millionen € auszugehen. In den Folgejahren ist für umfangreiche Titerkontrollen sowie für Nach- bzw. Erstimp­fungen mit jährlichen Kosten von 10 Millionen € zu rechnen. (…)

 


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