Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 346

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Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden, samt Titel und Eingang in 1674 der Beilagen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Auch dieser Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

18.51.1823. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1621 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geän­dert werden (Strafgesetznovelle 2017) (1737 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1671/A der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1738 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1941/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Radikalisierung von Mithäftlingen im Gefängnis (1739 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2048/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Angleichung der Strafobergrenzen für junge Erwachsene an jene bei Erwachsenen (1740 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 23 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.52.24

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus und vor den Fernsehgeräten! Es wird hier mehreres unter einem verhandelt, einerseits eine Regierungsvorlage, mit der im Strafrecht Änderungen durchgeführt werden sollen. Das ist insofern ganz interessant, weil wir erst vor sehr kurzer Zeit eine große Straf­rechtsnovelle gemacht haben, die eine jahrelange Vorlaufzeit hatte. Man konnte eigentlich davon ausgehen, dass damit jetzt einmal für einige Zeit im Strafrecht nichts zu ändern ist, aber es gibt offenbar Änderungsbedarf.

Die Regierung schlägt ein paar Punkte vor: Einerseits soll die sexuelle Integrität ein notwehrfähiges Rechtsgut sein. Das ist etwas, das wir mittragen, völlig richtig finden und das auch Anträgen entspricht, die wir bereits gestellt haben.

 


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