Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 374

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wirklich braucht und was wirklich gut ist. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Franz.)

Am Rande bemerkt: Man sieht auch in den Erläuterungen, dass man es nicht schafft, gendergerechte Sprache durchzuziehen. Es wird einmal von Arbeitnehmervertretern und -vertreterinnen gesprochen, aber eigentlich müsste man, wenn man gendergerecht formuliert, Arbeitnehmerinnenvertreterinnen sagen oder man müsste es viermal aus­führen, Arbeitnehmervertreterinnen, Arbeitnehmervertreter, Arbeitnehmerinnenver­treter, Arbeitnehmerinnenvertreterinnen. – So wären das Gesetz und die Erläuterungen gendergerecht formuliert. Man sieht also, man kommt damit nicht weiter.

Es ist also unserer Ansicht nach eine völlig falsche Tendenz, da Unternehmer einzu­engen, ein Gesetz zu machen, das in Wirklichkeit undurchführbar ist und damit Frauen in Wirklichkeit überhaupt nicht hilft, sondern oft sogar das Gegenteil bewirkt. (Beifall bei der FPÖ.)

20.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte schön.

 


20.20.06

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich möchte wieder mit einem Zitat beginnen, diesmal mit einem einer ganz starken Frau, die ich sehr geschätzt habe, nämlich mit einem Zitat von Maria Schaumayer. Sie war weltweit die erste weibliche Präsidentin einer Nationalbank. Sie hat Folgendes gesagt: „Frauenrechte sind Menschenrechte. Es muss zur Selbstverständlichkeit werden, dass geeignete Frauen entsprechende Positionen einnehmen.“

Dies ist noch lange keine Selbstverständlichkeit, und ich bin froh, dass diese kon­sequente Frauenpolitik jetzt auch in unserer neuen Volkspartei mit Sebastian Kurz fortgesetzt und umgesetzt wird. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, das ist ein Initiativantrag, und den durfte ich – vielleicht auch gerade wegen des Lachens (Zwischenruf des Abg. Höbart) – mit einem Herrn der SPÖ verhandeln. Es war eine sehr interessante und zum Teil auch schwierige Verhandlung. Zu Harald Stefan möchte ich noch Folgendes sagen: Ich denke, man kann sich über alles lustig machen, aber dieses Gesetz hat auch einen Titel in Form einer Langfassung, und im Langfassungstitel ist das genau geregelt, und dort heißt es: „zur Erreichung einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat“. – Es gibt also nicht nur diese Kurzfassung bei der Bezeichnung des Gesetzes. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)

Ich persönlich hätte deine Rede, lieber Harald Stefan, vor einigen Jahren wahr­schein­lich so ähnlich gehalten. Ich war auch nie ein Fan von Quoten (Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... ÖVP Neu!), ich glaube nur, dass uns die Situation in Österreich und auch in anderen Ländern auf der Welt recht gibt, denn in österreichischen Aufsichtsräten gibt es nach wie vor nur 18 Prozent Frauen, und es braucht sichtlich den Druck, dass die tüchtigen Frauen, die es in der Wirtschaft gibt, tatsächlich auch reelle Chancen haben, Mitbestimmung in großen Unternehmen zu erlangen.

30 Prozent Männer, 30 Prozent Frauen, Arbeitnehmerseite, Arbeitgeberseite identisch geregelt. – Es war ein ganz wichtiges Ziel für mich, dass nicht nur die Kapital­ver­treterseite schaut, dass Frauen in die Aufsichtsräte kommen, sondern auch die Arbeit­nehmerseite.

 


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