Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 373

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.16.0728. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2226/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz zur Erreichung einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat geändert werden (Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichts­rat – GFMA-G) (1742 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Stefan. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


20.16.36

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um das, wie bereits gesagt wurde, Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften. Schon allein der Name ist völlig missver­ständ­lich, denn bisher waren Männer und Frauen auch gleichgestellt in Aufsichtsräten. Ich habe noch nie gehört, dass Männer in einem Aufsichtsrat andere Rechte hätten als Frauen, dass die einen mehr zählen als die anderen oder mehr Stimmen hätten oder sonst etwas. Sie sind gleichgestellt. Schon allein damit beginnt die Nebelgranate „Gleich­­stellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat“. Man merkt also schon, es soll da irgendetwas tendiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Worum geht es? – Es sollen mindestens 30 Prozent Männer und auch mindestens 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat von bestimmten großen Aktiengesellschaften etabliert sein. Wir Freiheitliche haben uns immer gegen derartige Zwangsquoten aus­gesprochen. Wir halten das für tatsächlich falsch, weil wir überzeugt davon sind, dass es niemandem hilft, sondern auf der anderen Seite maximal schadet. Erstens haben wir immer das Thema, dass eine Frau, die in Wirklichkeit qualifiziert ist und die bewusst in den Aufsichtsrat bestellt wird, als Quotenfrau bezeichnet werden kann – das ist für die Frau negativ und auch für das Unternehmen.

Zudem ist es ja so, dass Unternehmen auf dem Markt bestehen müssen. Das sind ja keine öffentlichen Unternehmen, sondern es sind Unternehmen, die marktwirtschaftlich denken müssen. Wir haben nun einmal ganz bewusst eine unternehmerische Freiheit, und wir haben auch eine Aktionärsdemokratie in den Aktiengesellschaften. Es wird dort abgestimmt, es wird dort etwas verhandelt und es gibt Vertragsfreiheit.

Diese drei Punkte sind unter diesem Gesichtspunkt nicht gewährleistet. Das ist daher meines Erachtens fast nicht durchführbar. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie es funktionieren soll, das in so einer Aktiengesellschaft zu vertreten, denn Aktionäre wollen ja einen bestimmten Vertreter in den Aufsichtsrat senden. Hat eine Aktionärs­gruppe einen Mann entsendet, dann muss die andere eine Frau entsenden, obwohl sie auch einen Mann entsenden wollte. Wir kommen da in ein Spiel hinein, das in Wirk­lichkeit nicht durchführbar ist. Das ist ein reines Placebo und in Wirklichkeit offenbar ideologisch gesteuert; ein Thema, das völlig an dem vorbeigeht, was die Wirtschaft


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