Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 411

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setzen zu können. Wir tun das innerhalb unserer eigenen Regierungsfraktion sehr stark, nämlich alle Mitarbeiter.

Ich möchte auch sagen, dass es Ihnen gut gelungen ist – Ihre Kompetenz stand nie in Frage, aber Ihre Nähe zur ÖVP hat uns bestimmte Sorgen gemacht –, diese Distanz zu wahren. Ich hoffe, dass es auch in Zukunft so sein wird, dann, glaube ich, ist das ein wichtiges Argument.

Ich wünsche allen Abgeordneten, möglichst viel und möglichst zahlreich vom Rech­nungshof Gebrauch zu machen. Alles Gute! (Beifall bei SPÖ und ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte. (Abg. Haider: Das ist ein zweischneidiges Schwert! – Abg. Scherak: Jedes Schwert hat zwei Seiten!)

 


22.10.12

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich mit dem Bericht des Rechnungshofes über das Pensionsrecht der Bediensteten der Sozial­versiche­rungen – das war eine Follow-up-Überprüfung – beschäftigen, wobei natürlich auch das Betriebspensionsrecht entsprechend mitgeprüft wurde.

Der Rechnungshof kritisiert, dass der Hauptverband die Empfehlung aus dem Vor­bericht aus dem Jahr 2012 nur teilweise umgesetzt hat. Der Hauptverband führte im Jahr 2014 eine Reform der Dienstordnung durch. Die Dienstordnung ist die Regelung des Dienstrechtes einschließlich pensionsrechtlicher Ansprüche für die Bediensteten der Sozialversicherung. Umfang und Auswirkungen dieser Reform waren allerdings laut Feststellung des Rechnungshofes nicht so, wie er es vorgeschlagen hat, bezie­hungsweise brachte sie nicht die Einsparungen, die mit der Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen möglich gewesen wären.

Auf Basis einer Modellrechnung wurde festgestellt, dass ein Einsparungspotenzial in der Höhe von 1,15 Milliarden € vorhanden gewesen wäre. Die Novelle dieser Dienst­ordnung brachte allerdings nur 144 Millionen €. Das ist natürlich ein sehr großes Delta. Man muss aber fairerweise auch ansprechen, dass die Sozialversicherungen über die Vorschläge des Rechnungshofes hinaus einsparende Maßnahmen gesetzt haben. So wurde im Jahr 2015 dahin gehend ins Altrecht eingegriffen, dass in den Jahren 2016 bis 2020 die jährlichen Anpassungen der Zusatzpensionen gegenüber der gesetzlichen Pension um den reduzierten Faktor vorgenommen wurden. Das entspricht einem Einspa­rungspotenzial von rund 200 Millionen €. Außerdem wurde die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters von 2011 bis 2016 um 1,86 Jahre bei Männern und um 2,07 Jahre bei Frauen vorgenommen. Auch da gibt es ein Einsparungs­potenzial von rund 215 Millionen €.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus meiner Sicht ist entscheidend, dass ent­sprechen­de Angleichungsmaßnahmen gesetzt werden; und bei diesen Angleichungs­maßnahmen sind natürlich alle Leistungen, die die einzelnen Gruppen in das System einzahlen, entsprechend zu berücksichtigen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

 


22.13.06

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Rech­nungshofpräsidentin! Hohes Haus! Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf den


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