Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 29

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geben, die uns in diesem Verfahren und im Bereich der Rückforderung der Mittel beglei­ten und vertreten wird.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Nein.

Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Gamon, bitte.

 


Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Ich möchte an das Sport­förderthema anschließen. In § 25 Abs. 2 Z 2 des Entwurfs für das Bundes-Sportförde­rungsgesetz vom 4. April war als eine von fünf Unvereinbarkeitsbestimmungen vorge­sehen, dass Mitglieder eines Leitungsorgans von Fördernehmern nicht der Kommis­sion für den Leistungs- und Spitzensport und der Kommission für den Breitensport an­gehören dürfen. Warum wurde ausgerechnet diese Unvereinbarkeitsbestimmung aus dem Initiativantrag des BSFG 2017 herausgenommen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil: Wir haben uns in der Neubeurteilung, in der neuen organisatorischen und Ablaufbeurtei­lung der Vergabe der Fördermittel auch mit der Frage zu beschäftigen gehabt: Ist durch eine GmbH, die Vertreter des Sports in diesen Fragen ausschließt, die Sportautonomie gefährdet oder nicht?

Wir haben den Weg gewählt, auch im Einvernehmen mit den Verbänden, mit den Fach­verbänden, mit den Vertretungsorganisationen, auch mit den Dachverbänden, dass wir eine Kommission einrichten, die aber nicht allein beurteilen darf, wie viele Fördermittel an welchen Verband vergeben werden sollen, sondern diese Frage in Abstimmung mit der Geschäftsführung zu beurteilen hat.

Wenn es da keine Einigung gibt, wenn in weiterer Folge auch durch den Aufsichtsrat keine Einigung in der derartig strittigen Frage, ob eine Förderung oder in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, herbeigeführt werden kann, dann wird es keine Förde­rung geben. Das bedeutet, dass nicht ausschließlich die Vertreter des Sports über die Förderung entscheiden können, aber eine gewisse Mitsprache aus meiner Sicht zumut­bar und auch richtig ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Sieber.

 


Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Dornbirn, ja eigent­lich ganz Vorarlberg ist stolz darauf, dass nach 2007 die Weltgymnaestrada auch 2019 wieder in Vorarlberg, in Dornbirn, stattfinden wird. Dornbirn hat sich gegen Mitbewerber wie Oslo, Stockholm und Leipzig durchgesetzt. Dies ist eine Veranstaltung mit über 22 000 Teilnehmern, so viele waren es zumindest im Jahr 2007, das stellt natürlich die Veranstalter vor ordentliche Herausforderungen.

Ich habe nun auf der Homepage gelesen, dass auch das Ministerium, dass Ihr Haus als Unterstützer und Partner tätig ist. Meine Frage, Herr Minister: In welcher Form lau­fen die Gespräche, und in welcher Form wird Ihr Haus diese Veranstaltung unterstützen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil: Wir haben derzeit die grundsätzliche Herausforderung, dass wir betreffend die Vergabe von Fördermitteln, insbesondere was Infrastruktur et cetera betrifft – ich habe es vorhin im Zu­sammenhang mit dem Multiversum Schwechat schon erwähnt –, gesetzliche Rahmen­bedingungen vorfinden, an die wir uns halten müssen. Das heißt, es muss für gewisse infrastrukturelle Förderungen beispielsweise auch eine grundsätzliche bundessportre­levante Notwendigkeit bestehen; das ist jedenfalls gegeben, wenn es zum Beispiel um Weltmeisterschaften, Olympiaden et cetera geht, das ist bei einer derartigen Veranstal­tung, die im Wesentlichen eine Breitensportveranstaltung ist, natürlich genau zu beur­teilen.

 


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