danken, bei allen miteinander, die sich über viele Jahre als Einzelkämpfer, als Einzelfraktion dafür eingesetzt haben. Ich stehe nicht an, an so einem Tag zu sagen: Danke! Ich glaube, alle, die sich mit dieser Materie beschäftigt haben, wissen, dass seit dem Jahr 2005, nämlich seit dem Pensionsanpassungsgesetz, diese Frage offen ist. Heute werden wir – ich darf es so formulieren – Gerechtigkeit für rund 17 000 Menschen herbeiführen. Das war eine sachliche, gute Diskussion, auch im Verfassungsausschuss. Vielleicht gelingt ja die Beschlussfassung. Na ja, viele Grüne sind nicht da! (Abg. Weninger: Der Pilz kommt gleich! – Abg. Schmuckenschlager: Der ist nicht mehr grün! – Zwischenruf des Abg. Schönegger.) Im Verfassungsausschuss wurde formuliert, dass sie nicht aus inhaltlichen Gründen nicht mitstimmen, sondern weil sie noch keine Zeit hatten, sich die Anträge anzusehen. – Jetzt bin ich neugierig auf die Beschlussfassung.
Frau Staatssekretärin, ich darf mich auch bei dir und deinem Team bedanken, dass wir doch auf eine eher unkomplizierte Art und Weise am Schluss versucht haben, diese Gerechtigkeitsfrage, wenn ich es so formulieren darf, auch noch rasch zu lösen. Wir sind durch die Diskussion im Verfassungsausschuss draufgekommen – und das ist auch wichtig –, dass es sein könnte, dass in den unterschiedlichsten Lehrergesetzen, derer wir mehrere haben, und vielleicht auch im Bereich der Staatsanwälte und der Richter irgendwo noch ein ehemaliger zvS-ler steht. Wir haben uns dann dahin gehend verständigt, dass wir hier gemeinsam mit einem Abänderungsantrag versuchen werden, auch diese Gruppen einzufangen, damit nach menschlichem Ermessen überhaupt kein Bereich übrigbleibt, der vielleicht von einer guten Regelung ausgeschlossen sein sollte, denn ob bei dieser Zahl der eine oder andere übrigbleibt, ist, glaube ich, wirklich eine reine Solidaritätsfrage.
Daher darf ich also folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Bernd Schönegger, Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses (1764 d.B.) betreffend den Antrag der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird (2247/A)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert – ich bitte um Verständnis, ich muss das vorlesen, das geht nicht anders –:
1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
„1a. Dem § 236b Abs. 2 Z 3 wird folgender Satz angefügt:
„Diese Bestimmung gilt sinngemäß im Anwendungsbereich des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes –LDG 1984, BGBl. Nr. 302/1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes – LLDG 1985, BGBl. Nr. 296/1985 und des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes – RStDG, BGBl. Nr. 305/1961.““
2. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:
„2a. Dem § 236d Abs. 2 Z 3 wird folgender Satz angefügt:
„Diese Bestimmung gilt sinngemäß im Anwendungsbereich des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes –LDG 1984, BGBl. Nr. 302/1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes – LLDG 1985, BGBl. Nr. 296/1985 und des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes – RStDG, BGBl. Nr. 305/1961.““
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