Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 134

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14.21.48

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ORF-Gesetz soll geändert wer­den. Es ist ein guter und richtiger Ansatz, dass jenes Mitglied im Publikumsrat des ORF, das die Interessen behinderter Menschen vertritt, selbst auch aus dem Bereich der Be­troffenen kommt.

Bereits vor der letzten Bestellung des ORF-Publikumsrates hat es fünf qualifizierte Men­schen mit Behinderung gegeben, welche auch nominiert wurden. Trotzdem ist es zu ei­ner Bestellung eines nicht behinderten Vertreters gekommen, was auch ganz klar der UN-Behindertenrechtskonvention, die den Grundsatz der Selbstvertretung von behin­derten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht, widerspricht. – Und das ist auch richtig so. Hätte man damals darauf Rücksicht genommen, wäre dieses Gesetz heu­te überflüssig.

Betreffend die Gebührensenkung des ORF für Menschen mit eingeschränktem Sehver­mögen – ich glaube, das wurde vom Kollegen Cap angesprochen – ist zu sagen: Auch das ist ein richtiger Ansatz! Für unsere Mitmenschen, die leider behindert sind, muss das, was in Deutschland möglich ist, auch in Österreich möglich sein. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Hagen.)

14.23

14.23.08

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1763 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.23.5018. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 2247/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird, und

175/A der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienst­recht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (1764 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


14.24.23

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehapparaten! Eingangs möchte ich mich be-


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