Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 136

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Meine geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde mich freuen und die 17 000 Menschen wahrscheinlich auch. Ich weiß nicht, Kollege Stein­hauser, ich habe gerade das gesagt, was du im Ausschuss gesagt hast. (Abg. Stein­hauser: Es ist so!) – Freut mich, dann haben wir also im Sinne der Solidarität und der Gerechtigkeit einen einstimmigen Beschluss. Die Kolleginnen und Kollegen, in welchen Bereichen sie auch sind, werden sich sicherlich sehr freuen. Ich bedanke mich aus­drücklich bei Ihnen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Bernd Schönegger, Mag. Günther Kumpitsch, Kol­leginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (1764 d.B.) betreffend den Antrag der Abge­ordneten Otto Pendl, Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird (2247/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. Dem § 236b Abs. 2 Z 3 wird folgender Satz angefügt:

„Diese Bestimmung gilt sinngemäß im Anwendungsbereich des Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetzes –LDG 1984, BGBl. Nr. 302/1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetzes – LLDG 1985, BGBl. Nr. 296/1985 und des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes – RStDG, BGBl. Nr. 305/1961.““

2. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Dem § 236d Abs. 2 Z 3 wird folgender Satz angefügt:

„Diese Bestimmung gilt sinngemäß im Anwendungsbereich des Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetzes –LDG 1984, BGBl. Nr. 302/1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetzes – LLDG 1985, BGBl. Nr. 296/1985 und des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes – RStDG, BGBl. Nr. 305/1961.““

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Schön­egger. – Bitte.

 


14.29.22

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, man kann heute ohne Übertreibung sagen, dass wir endlich eine völlig absurde Situation – Otto Pendl hat es angesprochen – im Bereich von über 17 000 Zeitsoldaten beenden. Es ist eigentlich ein unwürdiges Schauspiel, das jetzt über viele Jahre zwischen Landesverteidigungs­ministerium und Sozialministerium hin und her gegangen ist.

Da gibt es Menschen in Uniform, die einen wertvollen Dienst für die Republik geleistet haben und die jetzt auf einmal – im Rahmen der Zustellung der Erstgutschrift des Pen-


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