Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 170

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16.18.15

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Meine Damen und Herren! Ja, Arbeit ist für das Bestreiten des Lebensunter­halts, aber auch für den Selbstwert etwas ganz Wichtiges, und so haben wir heute den Beschäftigungsbonus und jetzt die Aktion 20 000 gerade für ältere Arbeitslose, die es besonders schwer haben, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, eine Arbeit zu finden. Die Langzeitarbeitslosenquote soll mit diesem Projekt halbiert werden, und das ist eine gute Sache. Es soll in jedem Bundesland zunächst einmal ein Pilotprojekt ge­ben, das geplant und dann natürlich evaluiert wird. Besonders wichtig ist, dass man das Ganze auch hinterfragt und dann 2018 eben bundesweit ausrollt. Ja, wir haben schon gehört, dass das primär gemeinnützige Jobs auf Gemeindeebene sein sollen, und wir nehmen dafür 778 Millionen € in die Hand. Die sind wirklich gut investiert.

Als Zweites möchte ich mich noch für die Verringerung der Bürokratie für Unternehmen einsetzen, die ganz wichtig ist, denn weniger ist oft viel mehr. Es ist dringend notwen­dig, die Unternehmen ein bisschen von der Flut der Bürokratie zu entlasten, und das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz ist hiezu ein Beitrag, durch den Auf­zeichnungs- und Meldepflichten entrümpelt werden. Die überbordenden Vorschriften und Regulierungen sind oft ein Hemmschuh für die Betriebe und damit verbunden natürlich auch für das Wirtschaftswachstum. Deswegen brauchen die Betriebe wieder mehr Frei­räume, denn damit bleibt dann mehr Zeit für ihre Kernaufgabe, und das ist gut so. (Bei­fall bei der ÖVP.)

16.20


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


16.20.21

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Zum Antrag betreffend Kostendämpfung bei Zuwanderung durch Asylwerber: Das Flüchtlingsproblem stellt für den Bund mit seinem ausgeprägten So­zialsystem eine nicht unerhebliche Herausforderung dar. Asyl stellt jedoch kein Recht auf Dauer dar, sodass ein langfristiger Aufenthalt auf österreichischem Bundesgebiet nicht ohne Gegenleistung erfolgen kann.

Die asylwerbenden Fremden sind zum Großteil als Wirtschafts- und noch viel mehr als Sozialflüchtlinge zu bezeichnen, wobei auch die ausgeprägten Bildungsdefizite und die mangelnde Integrationsbereitschaft einen hohen finanziellen Aufwand erfordern. Es gilt als erwiesen, dass die Zuwanderung aus rein wirtschaftlichen und sozialpolitischen Grün­den nicht abgeschlossen ist, sodass finanzielle Gegenmaßnahmen das Gebot der Stun­de sein müssen, um das Sozialsystem mit Rücksicht auf die heimische Bevölkerung nicht einer Unfinanzierbarkeit auszusetzen.

Die im Entschließungsantrag 2138/A(E) ausgewiesenen Finanzmittel erscheinen kei­nesfalls nachvollziehbar. Diverse Anfragebeantwortungen zeichnen ein Bild mit einem Mehrfach-Multiplikator, sodass eher von Gefahr in Verzug ausgegangen werden muss. Der Umgang mit Asylwerbern, asylberechtigten sowie schutzberechtigten Personen ist dem Grunde nach reformbedürftig. In Österreich haben die Freiwilligkeit und das Eh­renamt einen sehr hohen Stellenwert. Das System darf nicht überbelastet werden. Wenngleich die Beschäftigung einen wesentlichen Beitrag zur Integration leistet, stellt unbezahlte Arbeit durch Asylwerber einen Gegenwert zu erbrachten staatlichen Leis­tungen dar. Die Verpflichtung zu einem Sozialen Jahr ist begrüßenswert, allerdings zu wenig. Vielmehr sollte die Leistungsdauer an die Dauer des Asylverfahrens beziehungs­weise die Mitwirkung des Asylwerbers geknüpft werden.

Eine Umstellung auf Sachleistungen stellt einen vertretbaren Weg dar, der als erziehe­rische Maßnahme auch durch ein geringes Taschengeld begleitet werden sollte. Lang-


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