Wer stimmt zu? – Das ist wieder die Mehrheit, auch dieser Antrag ist angenommen.
Wir kommen noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket für Österreichs Pensionisten.
Wer stimmt dem zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, sowie über den
Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1752 d.B.)
36. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 2044/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1753 d.B.)
37. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1667 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäsche-Novelle) (1754 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 35 bis 37 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Ich sehe keinen Wunsch nach mündlicher Berichterstattung.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte sehr.
18.08
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Novelle der Gewerbeordnung ist sozusagen eine Never Ending Story, heute mit einem Teilende, dem wir aber nicht zustimmen werden. Ich werde auch erläutern, warum wir das tun:
Es gibt im Rahmen des vorliegenden Entwurfs durchaus den einen oder anderen Punkt, der gut ist, der einen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Ich nehme nur § 113 Abs. 5, der diesbezüglich auf unsere Anregung hin verbessert wurde – Gastronomiebetriebe im urbanen Umfeld, also mehr Rechtssicherheit durch eine bessere Regelung.
Zu nennen wäre da durchaus auch die eine oder andere Regelung, die Nebenleistungen im Tourismusbereich flexibler gestaltet, ebenso die Freigabe der Teilgewerbe – wobei man hier hinzufügen muss, da reden wir von 1,5 bis maximal 2 Prozent der gesamten Volumina, was die Gewerbe betrifft –, und auch die 30-Prozent-Regelung ist durchaus ein Schritt in die richtige Richtung.
Aber: Wir hätten die Möglichkeit gehabt, wesentlich weiter zu gehen, wesentlich größere Entlastungen für die Wirtschaft, Befreiungen der Wirtschaft zu erwirken. Die Signale
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