Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 214

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Wer stimmt zu? – Das ist wieder die Mehrheit, auch dieser Antrag ist angenommen.

Wir kommen noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket für Österreichs Pensionisten.

Wer stimmt dem zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

18.07.5835. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, sowie über den

Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewer­beordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen – Rechtssicher­heit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1752 d.B.)

36. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 2044/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1753 d.B.)

37. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (1667 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäsche-Novelle) (1754 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 35 bis 37 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ich sehe keinen Wunsch nach mündlicher Berichterstattung.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte sehr.

 


18.08.56

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Die Novelle der Gewerbeordnung ist sozusagen eine Never End­ing Story, heute mit einem Teilende, dem wir aber nicht zustimmen werden. Ich werde auch erläutern, warum wir das tun:

Es gibt im Rahmen des vorliegenden Entwurfs durchaus den einen oder anderen Punkt, der gut ist, der einen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Ich nehme nur § 113 Abs. 5, der diesbezüglich auf unsere Anregung hin verbessert wurde – Gastronomiebetriebe im urbanen Umfeld, also mehr Rechtssicherheit durch eine bessere Regelung.

Zu nennen wäre da durchaus auch die eine oder andere Regelung, die Nebenleistun­gen im Tourismusbereich flexibler gestaltet, ebenso die Freigabe der Teilgewerbe – wo­bei man hier hinzufügen muss, da reden wir von 1,5 bis maximal 2 Prozent der gesam­ten Volumina, was die Gewerbe betrifft –, und auch die 30-Prozent-Regelung ist durch­aus ein Schritt in die richtige Richtung.

Aber: Wir hätten die Möglichkeit gehabt, wesentlich weiter zu gehen, wesentlich größe­re Entlastungen für die Wirtschaft, Befreiungen der Wirtschaft zu erwirken. Die Signale


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