Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 282

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22.51.09

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Ich denke, werte Kolleginnen und Kolle­gen, dass es vielen von Ihnen so gegangen sein wird wie mir: Ich war sprachlos, als die Verdachtsmomente bezüglich dieser Misshandlungen von Pflegebedürftigen im Pflegeheim Kirchstetten öffentlich wurden. Ich bin wirklich schockiert gewesen, dass sich solche – ich sage das bewusst – abscheulichen Sadisten dann auch noch über Soziale Medien ihrer Gräueltaten rühmen und so – wie Sie es gesagt haben, Frau Kollegin Belakowitsch – auch noch ganze Berufsgruppen in Misskredit bringen.

Mir tun bei dieser ganzen Diskussion die Tausenden im Pflegebereich tätigen Men­schen leid, die 365 Tage im Jahr tolle, aufopferungsvolle Arbeit an Menschen in unse­rer Gesellschaft verrichten, die deren Hilfe dringend benötigen. Und ich sehe es ein bisschen anders, denn ich glaube, genau deswegen ist von unserer Seite dringend Handlungsbedarf gegeben, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen können.

Ich gebe Ihnen darin vollkommen recht, Frau Belakowitsch, dass es eine sehr heikle Materie ist, jemand mit einem Berufsverbot zu belegen und berufstätige Menschen vielleicht vorschnell an den Pranger zu stellen. Aber es kann wiederum auch nicht der Fall sein, dass ein Berufsverbot für Pflegekräfte erst nach einer strafrechtlichen Verurteilung ausgesprochen werden darf.

Das zeigt ja dieser Fall auf, denn die ersten Verdachtsmomente sind fast auf den Tag genau schon vor einem Jahr, damals über die „ZIB 2“, an die Öffentlichkeit gelangt. Die Justiz hat bis jetzt deswegen noch keine Anklage erhoben, weil man wieder die Ausrede gebraucht hat: Na, wir müssen erst ein gerichtsmedizinisches Gutachten abwarten. Aber das kann es gerade nicht sein! Denn diese Sadisten sind ja damals nicht einmal in U-Haft genommen worden mit der Begründung, dass sie vom ehe­maligen Arbeitgeber ohnehin entlassen wurden und deswegen keine Tatbegehungs­gefahr mehr bestehe.

Der Hauptbeschuldigte – das ist ja richtig angeführt worden – hat aber in einem ande­ren privaten Heim als Pfleger weitergearbeitet, weil es aufgrund der Lücke eben kein Berufsverbot für Pfleger gibt. Mir persönlich – ich sage das ganz offen – wird, weil meine 88-jährige Mutter auch in einem Pflegeheim ist, angst und bang bei dem Ge­danken, dass dort aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage vielleicht ein Pfleger be­schäftigt werden könnte, der sich vorher vielleicht jahrelang, so wie es da konkret der Fall war, an dementen Patientinnen und Patienten sexuell vergangen, sie verprügelt und dann auch noch nackt fotografiert hat, weil dem neuen Arbeitgeber all diese Vorfälle gar nicht bewusst wurden.

Genau dem gilt es mit dem heutigen Entschließungsantrag so rasch wie möglich einen Riegel vorzuschieben, damit sich solche Fälle in Österreich nicht mehr wiederholen können! Wir führen daher unter anderem die Informationspflicht für Staatsanwälte ein, dass an die zuständigen Behörden über Strafverfahren gegen Angehörige der Gesund­heits- und Sozialberufe auch weitere Informationen weitergegeben werden müssen; aber es muss in Zukunft auch bessere Informationsmöglichkeiten aktueller und künftiger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geben. (Beifall bei der SPÖ.)

22.54


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


22.54.57

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Gestatten Sie mir, dass ich wenig zum heutigen Antrag sage, weil ich jetzt meine letzte Rede halte.

Meine letzte Rede halte ich nach 23 Jahren Parlamentszugehörigkeit, wobei ich gleichzeitig auch 23 Jahre lang die Gesundheitspolitik der ÖVP gestalten durfte,


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