Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Strafprozeßordnung 1975 u.a., Änderung (66 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 34/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 34/BNR, Dafür: V, S, F, N, P. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafprozeßordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Schaffung eines richtlinienkonformen Rechtsrahmens für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) eines anderen Mitgliedstaats im Inland oder Erlassung einer EEA durch eine nationale Behörde, die in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden soll
  • Anpassung der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Ausweitung des Anwendungsbereiches des EU-FinStrZG auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten unter der Voraussetzung des Vorliegens entsprechender völkerrechtlicher Vereinbarungen
Stand: 21.03.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
PILZ
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

Ähnliche Gegenstände