Datenschutz-Anpassungsgesetz Bildung (8/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das BIFIE-Gesetz 2008, das Hochschulgesetz 2005 und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz Bildung)

Kurzinformation

Ziele

  • Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus im Bildungsbereich
  • Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltung in Verbindung mit Schulwechseln und Schuleintritten sowie Reduktion des Verwaltungsaufwands an den Schulen

Inhalt

  • Anpassung betroffener gesetzlicher Bestimmungen im Bildungsbereich an die geänderten Rahmenbedingungen
  • Einführung eines Datenverbundes zwischen den Schulen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Bereich des Schul- und Hochschulwesens bestehen spezifische datenschutzrechtlich relevante Regelungen vor allem im Bildungsdokumentationsgesetz, aber auch im Schulunterrichtsgesetz, im Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, im Schulpflichtgesetz 1985, im BIFIE-Gesetz 2008, im Hochschulgesetz 2005, sowie im Schülerbeihilfengesetz 1983. Diese Regelungen sind auf ihre Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Weiterführung des bewährten Datenverbundes der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, erweitert um die Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge sowie die Privatuniversitäten, soll nunmehr über die geschaffene "gemeinsame Verantwortlichkeit" der beteiligten Bildungseinrichtungen ermöglicht werden. Neben den Regelungen des Datenverbundes soll mit der Verankerung des "Austrian Education Systems Network" für den universitären und hochschulischen Bereich ausschließlich zum Zweck der Gewährleistung der ordentlichen Verwaltung und Durchführung von gemeinsamen Studienprogrammen und gemeinsam eingerichteten Studien eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen werden

Die notwendigen Änderungen des Bildungsdokumentationsgesetzes werden weiters zum Anlass genommen, auch im Bereich der Schulen einen dem universitären und hochschulischen Bereich nachgebildeten Datenverbund der Schulen zu implementieren. Dieser soll zur Vollziehung der mit der Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften eingerichtet werden, dient dem Zweck der Vollständigkeit und der Richtigkeit der bei einem Schulwechsel in den lokalen Evidenzen zu verarbeitenden Schülerdaten und soll den derzeit nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand an den Schulstandorten bei der Aufnahme von Schülerinnen/Schülern verringern.

Stand: 15.02.2018

Einbringendes Ressort

BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)