Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Verkehr, Innovation und Technologie – DSAG-VIT 2018 (28/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz mit dem das Austro Control GmbH Gesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, das Amateurfunkgesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz, das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Führerscheingesetz, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, das Güterbeförderungsgesetz, das Klima- und Energiefondsgesetz, das Kraftfahrgesetz, das Kraftfahrliniengesetz, das Postmarktgesetz, das Schifffahrtsgesetz, das Seeschifffahrtsgesetz und das Weltraumgesetz sowie das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Verkehr, Innovation und Technologie – DSAG-VIT 2018)

Kurzinformation

Ziel

  • Rechtssicherheit bei der Vollziehung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, indem eine unterschiedliche Terminologie und inhaltliche Abweichungen zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den materienspezifischen Datenschutzregelungen vermieden werden

Inhalt

  • Für Gesetze im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine Anpassung datenschutzrechtlicher Begrifflichkeiten an die neuen Definitionen der DSGVO

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten, tritt am 25. Mai 2018 in Geltung und hebt mit 25. Mai 2018 die Richtlinie 95/46/EG auf.

Die notwendige Durchführung der DSGVO hinsichtlich allgemeiner Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten erfolgte durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und die darin vorgesehenen Anpassungen im Datenschutzgesetz.

Nun sind auch die bestehenden materienspezifischen Datenschutzregelungen in den einzelnen Bundesgesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit der DSGVO hin zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. In diesem Zusammenhang müssen insbesondere die datenschutzrechtlichen Begrifflichkeiten an die neuen Definitionen der DSGVO angepasst werden.

Der vorliegende Entwurf enthält die erforderlichen Anpassungen für die Bundesgesetze im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

Stand: 13.03.2018

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)