Emissionsgesetz Luft 2018, EG L 2018 (62/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für bestimmte Luftschadstoffe (Emissionsgesetz Luft 2018, EG L 2018)

Kurzinformation

Ziele
  • Erfüllung der nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen für die Jahre 2020 und 2030
  • Erreichung der indikativen Zwischenziele im Jahr 2025
Inhalt
  • Berichterstattung an die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur
  • Erstellung und Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms mit Maßnahmen zur Erreichung der Emissionsreduktionsverpflichtungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Republik Österreich unterliegt völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen zur Reduktion von bestimmten Luftschadstoffen.

Die Richtlinie 2016/2284/EU über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/18/EG (NEC-RL) legt neue nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen fest, die ab 2020 und 2030 für die fünf wichtigsten Luftschadstoffe – Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan, Ammoniak und Feinstaub – gelten. Die Mitgliedstaaten müssen ihre jährlichen Emissionen dieser fünf Schadstoffe begrenzen, um ihren ab 2020 und 2030 geltenden Emissionsreduktionsverpflichtungen nachzukommen.

Zur Erfüllung ihrer Emissionsreduktionsverpflichtungen müssen die Mitgliedstaaten bis 1. April 2019 ein erstes nationales Luftreinhalteprogramm (bzw. Maßnahmenprogramm) erstellen und an die Europäische Kommission übermitteln, in dem anhand konkreter Maßnahmen beschrieben ist, wie die Emissionsreduktionsverpflichtungen erfüllt werden sollen. Das Programm ist umzusetzen und regelmäßig zu überarbeiten. Die Auswahl der Maßnahmen, die zur Zielerreichung gesetzt werden, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Die Mitgliedstaaten haben die Emissionen von Luftschadstoffen zu überwachen und nationale Emissionsinventuren und -prognosen zu erstellen und zu aktualisieren.

Für die Umsetzung der neuen NEC-RL ist eine Neufassung des Emissionshöchstmengengesetz-Luft (EG-L) vorgesehen, das ein einfachgesetzliches Selbstbindungsgesetz des Bundes ist und eng an die Vorgaben der NEC-RL angelehnt ist.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 28.06.2018

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

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