Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Änderung (71/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Im Sinne einer modernen Gesundheitspolitik soll auch die Telerehabilitation im Rahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation zum Einsatz gelangen.

Inhalt

  • Klarstellung, dass auch die Telerehabilitation als Maßnahme der ambulanten medizinischen Rehabilitation gilt

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Telemedizinische Verfahren haben in Diagnostik und Therapie schon seit Jahren einen hohen Stellenwert. Durch die vorgeschlagene Ergänzung der Bestimmung über die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation soll klargestellt werden, dass die Telerehabilitation zu den Maßnahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation zählt.
Telerehabilitation ist eine universell einsetzbare Möglichkeit, längerfristige Rehabilitationserfolge durch digital unterstützte Systeme zu erzielen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Neben der herkömmlichen Form der Rehabilitation steht technisch eine telematisch assistierte Rehabilitations-Nachsorge zur Verfügung.
Telerehabilitation hat nicht die Aufgabe, eine ganztägige Rehabilitationsleistung zu ersetzen. Sie kommt vielmehr im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung der medizinischen Rehabilitation in Betracht und festigt so den eingetretenen Rehabilitationserfolg.
Die Patientinnen/die Patienten sollen durch die Telerehabilitation das in der (herkömmlichen) Rehabilitation Erlernte in den Alltag übertragen, stabilisieren und weiterentwickeln. Vorteile der Telerehabilitation liegen neben der gezielten Ausfüllung von Behandlungslücken im Anschluss an die Spitalsbehandlung vor allem in der Erhöhung der Therapietreue und der längerfristigen Möglichkeit, die Patientin/den Patienten zur weiteren Durchführung der erlernten Rehabilitationsmaßnahmen zu motivieren.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 04.09.2018

Themen

Einbringendes Ressort

BMASGK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz)