ÖBAG-Gesetz 2018 (94/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBAG-Gesetz 2018)

Kurzinformation

Ziele

  • Politische Unabhängigkeit bei Vertretung der Eigentümerinteressen des Bundes bei strategisch bedeutsamen Beteiligungen
  • Geschäftsfelderweiterung der ÖBAG
  • Aktives Beteiligungsmanagement der ÖBAG auf Grundlage einer den Wirtschaftsstandort Österreich fördernden Gesamtstrategie

Inhalt

  • Formändernde Umwandlung der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) in eine Aktiengesellschaft mit der Firma "Österreichische Beteiligungs AG" (ÖBAG)
  • Übertragung von Bundesanteilen an der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) sowie Betrauung der ÖBAG mit der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der VERBUND AG
  • Schaffung eines Rahmens nach Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen zur Bereitstellung von Kapital, Finanzierungen und Garantien zur Förderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich
  • Vertretung in Aufsichtsräten von Beteiligungsgesellschaften durch von der ÖBAG gewählte oder nominierte Aufsichtsratsmitglieder und Ausübung dieser Mandate insbesondere durch Vorstand und leitende Angestellte der ÖBAG
  • Schaffung einer gesetzlichen Möglichkeit, künftig neben weiter bestehender Verpflichtung der ÖBAG zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Einflusses bei Beteiligungen auch Anteilserwerbe an bestehenden Beteiligungen innerhalb von gesetzlich definierten Grenzen vorzunehmen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) verwaltet derzeit die Beteiligungen der Republik Österreich an den börsenotierten Unternehmen Österreichische Post AG (Beteiligung von 52,85% am Grundkapital), OMV (Beteiligung von 31,50% am Grundkapital) und Telekom Austria (Beteiligung von 28,42% am Grundkapital) sowie an der nicht börsenotierten Casinos Austria Aktiengesellschaft (Beteiligung von 33,24% am Grundkapital). Die ÖBIB fungiert weiters als Alleineigentümerin der FIMBAG Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes in Liqu., der mit dem geordneten Rückzug der ÖBIB aus dem Bergbaubereich betrauten GKB-Bergbau-GmbH, der mit der Abwicklung offener Geschäftsfälle befassten IMIB Immobilien- und Industriebeteiligungen GmbH, der für Restaktivitäten im Bereich Umwelt- und Liegenschaftsmanagement zuständigen SCHOELLER BLECKMANN GmbH sowie als 29,95%-ige Eigentümerin der APK Pensionskasse AG.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine neue Organisation für das Beteiligungsmanagement bedeutsamer Beteiligungen des Bundes in Form einer Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut „Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG)“ geschaffen werden, die die strategischen Entscheidungen des Eigentümers effizient und professionell umsetzen soll.

Vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen ist eine strategische Neuausrichtung der ÖBAG zur Erhaltung und Steigerung des Werts bedeutsamer Beteiligungen des Bundes im Interesse des Wirtschafts- und Forschungsstandorts und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich notwendig. Ziel soll eine optimierte Ausrichtung der Beteiligungen sein, insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen des Bundes. Die Neuregelung soll das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Beteiligungen des Bundes verfolgen und damit den Interessen aller österreichischen Steuerzahlerinnen/Steuerzahler verpflichtet sein.

Anders als die ÖBIB, die in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften nicht vertreten war, soll die ÖBAG für ein aktives Beteiligungsmanagement im Interesse der Republik Österreich als Kernaktionärin der börsenotierten Beteiligungsunternehmen sorgen. Zu diesem Zweck und zur Durchsetzung der für die Beteiligungsunternehmen zu definierenden Eigentümerstrategien sollen von der ÖBAG nominierte Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften vertreten sein, wobei insbesondere der Vorstand, aber auch leitende Angestellte der ÖBAG solche Aufsichtsratsmandate wahrnehmen und tunlichst den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen sollen. Hierbei soll auf alle Gesellschaften, bei denen Syndikate bestehen, ein besonderer Schwerpunkt zu legen sein.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 29.10.2018

Themen

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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