Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, Bankwesengesetz u.a., Änderung (139/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, STS-Verbriefungsvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zahlungsdienstegesetz 2018, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz sowie das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Langfristige Sicherstellung der Qualität von Bankenaufsicht, Bankenabwicklung und Einlagensicherung
  • Gewährleistung von Informationsaustausch und effektivem Krisenmanagement
  • Stärkung der Governance der Finanzmarktaufsichtsbehörde

Inhalt

  • Bündelung von Kompetenzen bei der Bankenaufsicht, Bankenabwicklung und Einlagensicherung bei der FMA ("One-Stop-Shop")
  • Einfachere Organisation der Bankenaufsicht und -abwicklung unter Berücksichtigung der Strukturen von Einheitlichem Aufsichts- und Einheitlichem Abwicklungsmechanismus zur Vermeidung von weiter steigender Komplexität
  • Optimierung des Informationsaustauschs zwischen FMA und Oesterreichischer Nationalbank
  • Schnittstellenreduktion
  • Stärkung des fachlichen Fokus in der Finanzmarktentwicklung und Finanzbildung und zur Stärkung der Finanzmarktstabilität
  • Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsichtsbehörde
  • Stärkung der mittelfristigen Planung durch Pflicht zur Erstellung eines mehrjährigen Finanzplanes
  • Einrichtung eines Fachbeirates Finanzmarktaufsicht
  • Stärkere Trennung von Regulierung und Aufsicht und Stärkung der BMF-Aufsicht über die Finanzmarktaufsicht

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Künftig soll die gesamte behördliche Aufsicht über den Finanzmarkt in der FMA gebündelt sein. Hierzu sollen die derzeitigen Aufgaben betreffend Vor-Ort-Prüfung und (Einzel-)Analyse im Bereich der Aufsicht über alle Finanzmarktteilnehmer, insbesondere im Bereich der Bankenaufsicht, von der Oesterreichischen Nationalbank auf die FMA übertragen werden.

Ein diese Maßnahmen begleitender, umfassender Reformprozess innerhalb der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank soll das Ziel verfolgen, der Aufsicht eine geradlinigere Struktur zu verleihen sowie die Service-Orientierung weiter zu erhöhen. Die FMA soll als weisungsfreies, ausführendes Organ die Einzelfallprüfung und -überwachung, Nachverfolgung und Verfahren sowie die technische Umsetzung der Regulierung wahrnehmen und Österreich kompetenzgemäß in den europäischen und internationalen Aufsichtsgremien und -institutionen vertreten.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 16.04.2019

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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