Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle)
Kurzinformation
Ziele
- Verlängerung des Begutachtungsintervalls für Fahrzeuge der Klasse L
- Schaffung eines Sachbereichskennzeichens für Fahrzeuge, die zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt sind
Inhalt
- Verlängerung des Begutachtungsintervalls für Fahrzeuge der Klasse L
- Schaffung eines Sachbereichskennzeichens für Fahrzeuge, die zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt sind
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der Entwurf enthält folgende Schwerpunkte:
Es sollen Erleichterungen für die Wirtschaft geschaffen werden, indem für Fahrzeuge zum Transport von Tieren und bei der Verwendung von High Cube Containern die zulässige Höhe auf 4,20 m angehoben werden soll.
Weiters soll auch eine Erleichterung bei den Gewichtsgrenzen geschaffen werden. Die Strecke, die bei Rundholztranporten bzw. beim Sammeln von Rohmilch mit 44 t zurückgelegt werden darf, soll von 100 km auf 150 km erweitert werden; bei der Verwendung von kranbaren Sattelanhängern soll die Gewichtsgrenze generell auf 41 t angehoben werden.
Die Bestimmungen über Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen sollen vereinfacht und verkürzt werden, indem nur mehr auf die einschlägigen EU-Rechtsakte verwiesen werden soll.
Für Fahrzeuge, die zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt sind, soll ein Sachbereichskennzeichen eingeführt werden.
Das Begutachtungsintervall für Fahrzeuge der Klasse L (Motorfahrräder, Motorräder, Quads), die derzeit jährlich zu begutachten sind, soll an die Regelung für PKW (3-2-1) angeglichen werden.
Daneben soll es noch eine Reihe von Aktualisierungen und redaktionellen Anpassungen geben.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 10.05.2019