OTA-Gesetz (160/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (OTA-Gesetz)

Kurzinformation

Ziel

  • Schaffung eines spezialisierten Gesundheitsberufs für das Setting OP, der nicht zwingend auf eine vorangegangene dreijährige Pflegeausbildung aufbaut

Inhalt

  • Schaffung eines modernen und zukunftsfähigen Berufs- und Ausbildungsrechts für den neuen Gesundheitsberuf Operationstechnische Assistenz (OTA), der neben bzw. alternativ zur Pflege im Operationsbereich gleichwertig im Setting Operationssaal (OP) eingesetzt werden kann
  • Aktualisierung der Spezialisierung Pflege im Operationsbereich entsprechend dem modernen Berufsbild der Operationstechnische Assistenz
  • Durchlässigkeit zum medizinischen Assistenzberuf Operationsassistenz

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Auf Grund der klaren Befürwortung zur Schaffung des Berufs der Operationstechnischen Assistenz (OTA), der sowohl fachlicherseits als auch aus ökonomischer Sicht begründet wurde, ist es aus gesundheitspolitischer Sicht geboten, die gesetzlichen Grundlagen für diesen Beruf zu schaffen. Die fachlichen Grundlagen wurden von der Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in einem partizipativen Prozess mit Vertreterinnen/Vertretern des Pflegemanagements, der Pflege im Operationssaal (OP) sowie von Ausbildungsanbieterinnen/Ausbildungsanbieter entwickelt. Dabei wurde in Anlehnung an das Ausbildungs- und Berufsmodell aus Deutschland und der Schweiz ein entsprechendes Berufsbild und Qualifikationsprofil sowie die Ausbildungsdauer und -inhalte der OTA festgelegt, wobei diese neue Berufsgruppe dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in der Spezialisierung Pflege im Operationsbereich hinsichtlich ihres Einsatzes und Tätigkeitsbereichs gleichgestellt ist.

Um das Ziel, einen modernen und zukunftsfähigen Beruf für das Setting OP zu schaffen sowie den Bedürfnissen des Gesundheitswesens und der Kompatibilität mit den anderen Berufsgruppen im Operationsbereich Rechnung zu tragen, zu realisieren, sollen insbesondere folgende Regelungen getroffen werden:

Das Berufsbild und der Tätigkeitsbereich der Operationstechnischen Assistenz soll jenem der entsprechend aktualisierten Spezialisierung OP-Pflege entsprechen, wobei dieser auch der berufsspezifische Einsatz in der Notfallambulanz und dem Schockraum, in der Endoskopie sowie in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) möglich sein soll.

Im Sinne der Durchlässigkeit soll es Berufsangehörigen des medizinischen Assistenzberufs Operationsassistenz erleichtert werden, sich in der Operationstechnischen Assistenz weiterzuqualifizieren. Umgekehrt soll die Möglichkeit geschaffen werden, nach dem ersten OTA-Ausbildungsjahr zu einer Berufsberechtigung im medizinischen Assistenzberuf zu gelangen.

Um die tatsächliche Umsetzung und den gesundheitspolitischen Mehrwert sowie die Auswirkungen auf die Versorgung und die Personalsituation im OP-Bereich der neuen Regelungen zu beurteilen, soll in Aussicht genommen werden, nach einem entsprechenden Beobachtungszeitraum insbesondere die Entwicklung der Personalsituation im Operationsteam bei den betroffenen Berufsgruppen zu evaluieren.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 20.05.2019

Einbringendes Ressort

BMASGK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz)

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