Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 20

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Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgesetz ändert, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig ange­nommen.

16.30.353. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutz­mittel­gesetz 2011 geändert wird (18/A)

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Schiedle. (Abg. Heinisch-Hosek: Schieder heißt er!) – Entschuldigung! Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


16.31.06

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Gesetz und zu unserem Vorschlag: Das Ziel dieser Geset­zesvorlage ist es, das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, in Österreich mit der Begründung, dass dieser Wirkstoff nicht nur im Verdacht steht, sondern dass auch in vielen wissenschaftlichen Studien aufgezeigt wird, dass er die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt beeinträchtigt, zu verbieten und zu verhindern. Damit würden wir auch dem Vorsorgeprinzip nachkom­men, dass man bei Zweifeln an der gesundheitsmäßigen Unbedenklichkeit, also bei Zweifeln, ob er eben doch krebserregend ist, auch die Vorsorge treffen muss, dass es keine Schädigung der österreichischen Bevölkerung gibt.

Warum glauben wir das? – Die Internationale Agentur für Krebsforschung und auch die Weltgesundheitsorganisation haben Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft. Ich weiß schon, dass es auch andere Meinungen gibt. Eine andere interessante Meinung haben wir letzten Sonntag in der „Pressestunde“ gehört, nämlich vom Landwirtschaftskammerpräsidenten und ehemaligen ÖVP-Abgeordneten Schultes, der sagt: „Also ich sage Ihnen was, Gift ist alles“, wenn man es im Übermaß genießt und nicht verträgt. „Aber wenn Sie sagen Gift, dann muss ich darauf sagen: nur in der falschen Verwendung“. So sieht der Landwirtschaftskammerpräsident die Frage Glyphosat. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist insgesamt ein bisschen bedenk­lich, denn wenn das der Umgang der österreichischen Landwirtschaft oder zumindest deren Repräsentanten mit gesunden Nahrungsmitteln ist, dann: gute Nacht! Zum Glück sind aber viele Bauern in Österreich ja wesentlich verantwortungsvoller als der Bauern­bundpräsident. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Rädler: Sie sollten sinn­erfas-


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