NATIONALRAT

 

           Die nächste (4.) Sitzung des Nationalrates findet Mittwoch, den 13. Dezember 2017, um 15.30 Uhr statt.

 

TAGESORDNUNG

 


1.)         Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Angela Lueger, Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehr­personengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehr­personengesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundes-Personal­vertretungsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2017) (1 d.B.)

           Berichterstatter: Abg. Werner Herbert

2.)         Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 17/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Andreas Schieder, Heinz-Christian Strache, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­verfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (2 d.B.)

           Berichterstatter: Abg. Johann Singer

3.)         Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird (18/A)

4.)         Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 - PartFörG) geändert wird (19/A)

 

Wien, 2017 12 13

 

Elisabeth Köstinger

Präsidentin

 

Mag. Michaela Steinacker

Schriftführerin

Erwin Preiner

Schriftführer

 

 

Aviso

 

           Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 wird es erforderlich sein, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen.

 

           Weiters ist in Aussicht genommen, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem durchzuführen.

 

           In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.