Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 182

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu Sonderklage­rechten für Konzernbestimmungen des Parlaments zu sichern - - (Abg. Holzinger-Vog­tenhuber: Wie war das?) – Entschuldigung, ich lese das noch einmal vor: betreffend „Nein zu Sonderklagerechten für Konzerne - Mitbestimmung des Parlaments sichern“.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verteilungsgerechte Bud­getpolitik“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

00.08.393. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 14/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (3 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 30/A der Abgeordneten Dr. An­gelika Winzig, Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2018 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2018) und das Bundesfinanzrahmenge­setz 2017 bis 2020 geändert wird (4 d.B.)

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durch­geführt wird.

Hinsichtlich der Berichte weise ich darauf hin, dass jeweils eine Fristsetzung bis 15. Dezember 2017 beschlossen wurde. Ein Verzicht auf die 24-stündige Auflagefrist der Ausschussberichte ist nicht erforderlich.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wittmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


0.10.04

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Es ist schon gesagt worden: Die Auflagefrist beträgt 5 Stunden statt 24 Stunden, 1 Stunde vor Beginn die­ser Sitzung ist ein Abänderungsantrag gekommen. Beim Zustandekommen dieses Ge­setzes gab es viele Unzulänglichkeiten. Sie haben sich über viele Regeln und alle Usancen hinweggesetzt. Sie haben sich beim Zustandekommen dieses Gesetzes aber auch über gesetzliche Vorgaben hinweggesetzt. Da das hier schon mehrfach ange­sprochen wurde, will ich nicht mehr näher darauf eingehen.

Im Wesentlichen geht es beim Bundesministeriengesetz um die Aufteilung der Macht innerhalb der Regierung. Dazu kurz ein Wort an die freiheitlichen Freunde, weil ich


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