Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 67

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Sonja Hammerschmid. – Bitte.

 


11.28.29

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Fernsehschirmen! Ich habe jetzt so viele Bälle in der Luft, die ich fangen könnte, so vieles, was aufzuklären wichtig wäre; zum einen, dass Medizinstudienplätze gar nichts mit der medizinischen Versorgung und dem Engpass an Allgemeinmedizinern zu tun haben – ein Blick auf die Zahlen lohnt und man sieht sofort, was Sache ist (Abg. Povy­sil: Falsch!) –, aber darauf will ich mich gar nicht konzentrieren.

Ich möchte auch klarstellen, dass die SPÖ die österreichischen Universitäten sehr, sehr schätzt und dass der SPÖ sehr wohl bewusst ist, was Universitäten heute leis­ten – wir sehen das sehr, sehr klar – und trotz der Rahmenbedingen schon geleistet haben. Viele haben es in einzelnen Studienfächern bis zur Weltspitze geschafft. Das ist hoch anzuerkennen, da wir Verhältnisse und Rahmenbedingungen haben, die im inter­nationalen Vergleich suboptimal sind.

Dieses Gesetz, das heute hier zur Diskussion steht, habe ich in vielen Funktionen begleiten dürfen – ich war ja Universitätsrätin, lange Rektorin, Präsidentin der Universi­tätenkonferenz, Spiegelministerin und jetzt bin ich Abgeordnete im Hohen Haus. Als Rektorin begrüße ich diese Gesetzesvorlage nach zehnjähriger Diskussion, denn man stellt bei der Finanzierungslogik für österreichische Universitäten auf die Kapazitäten der Universitäten ab.

Es ist ein Gesetz, das dazu führen soll, dass die Betreuungsverhältnisse an den Uni­versitäten besser werden. Es geht ganz klar um die Qualität der Bildung und Ausbil­dung unserer jungen Menschen. Es geht um Employability, es geht um Beschäfti­gungsfähigkeit, und diese kann nur mit ausreichender Qualität sichergestellt werden. Es geht um ein Gesetz, das auch sicherstellen soll, dass Forschung wieder in den Mittelpunkt rückt, denn es geht um forschungsgeleitete Lehre, die wir an den Univer­sitäten anbieten. Uns unterscheidet ganz stark von den Fachhochschulen und anderen Hochschultypen, dass wir unseren Studierenden forschungsgeleitete Lehre anbieten können.

Es geht um ein Gesetz, das mehr Transparenz bringen soll, weil es auf Indikatoren ba­siert und weil es auf drei Säulen abstellt, die ganz klar getrennt werden. Fakt ist aber schon, dass wir da eine Gesetzesvorlage haben, mit der genau diese Transparenz eben nicht in ausreichendem Maße gewährleistet wird. Ich als Abgeordnete würde mir schon wünschen, dass wir, wenn wir so einem Paradigmenwechsel, und das ist es, zustimmen sollen, mehr Transparenz bekommen. Wir müssen besser sehen können, wie verteilt wird, denn: die drei Säulen, deren Gewichtung, die Verteilung der Bud­gets – in eine Verordnung ausgelagert; die Einteilung der Fächergruppen, die Gewich­tungsfaktoren, wie sie zustande kommen – in eine Verordnung ausgelagert; die Indikatoren, wie sie definiert werden – in eine Verordnung ausgelagert; die Betreuungs­verhältnisse, wie diese verbessert werden – wahrscheinlich nicht in der Verordnung, sondern in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten entsprechend geregelt, jedoch gibt es da nicht einmal ein Ziel im Gesetz, das konkret formuliert ist; die soziale Dimension – angerissen als Ziel, aber sehr vage. Mir fehlen konkrete Maßnahmen, die schon im Gesetz festgehalten werden sollten, sodass ich ernst nehmen könnte, dass Ihnen diese soziale Dimension wirklich ein Anliegen ist.

Die Reduktion der Studienplätze an den österreichischen Universitäten, die damit ein­hergeht: Ja, da braucht es einen Plan, wie wir damit umgehen, denn es geht um un­sere jungen Menschen, um talentierte junge Menschen mit viel Potenzial, die dann möglicherweise keinen Platz finden. Es braucht Alternativen für diese jungen Men-


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