Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 80

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Sozialausschusses ist, und der ehemalige Arbeitsminister Stöger hat es, glaube ich, auch sehr gut ausgeführt, und die Antwort seitens der ÖVP darauf war: Man sieht ja, dass sozusagen eh Expertise zu diesem Thema in diesem Ausschuss vorhanden ist. Das heißt, wenn ich diesen Gedanken jetzt weiterführe, werden wir eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung in Zukunft im Außenpolitischen Ausschuss diskutieren oder wie? Denn dort sitzt mit dem Kollegen Jörg Leichtfried ein ausgewiesener Experte im Verkehrsbereich.

Was aber gut funktioniert, sind die Solidarität und der Zusammenhalt zwischen den beiden Koalitionspartnern. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Die FPÖ ist sofort eine Entlastungsoffensive geritten, das Problem war nur: Die blauen Rauchschwaden ha­ben dem Reiter die Sicht genommen, wenn man sich das Argument anhört, dieser Ge­genstand konnte nur deshalb im Budgetausschuss behandelt werden, weil es am 20. Dezember den Arbeits- und Sozialausschuss noch nicht gegeben hat. Liebe Kol­leginnen und Kollegen, dieser ist am 21. Dezember konstituiert worden, und wir haben hier eine Materie, die seit vielen Jahren offen ist, und auf einmal haben wir es eilig. Wir könnten diese Materie immer noch dem Arbeits- und Sozialausschuss zuweisen, er tagt am 7. März, und wir würden immer noch rechtzeitig in die Umsetzung kommen. Da sieht man also, wie an den Haaren herbeigezogen diese ganze Argumentation ist. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Wir hätten natürlich auch gern im Ausschuss gefragt: Was kostet denn das Ganze? Wir haben heute in der Früh die Antwort bekommen: Die Fahrlässigkeit und das Nichthan­deln des ehemaligen Finanzministers Schelling kostet den Steuerzahler 40 Millionen Euro. Wir konnten es nicht erfragen, was auch ein Sittenbild ist, wie man mit diesem Hohen Haus umgeht. Es ist das gute Recht des Ministers, sich durch seinen Staats­sekretär vertreten zu lassen. Die Frage ist nur, warum.

Da ist eindeutig eine schwarze Genossenschaftsbank in ihrer Wertigkeit und Wichtig­keit über das österreichische Parlament gestellt worden. Und wenn ich jetzt frage: Warum können wir nicht 17 Millionen Euro für das Erwachsenenschutzgesetz aufbrin­gen, die dringend notwendig wären? (Abg. Winzig: Das stimmt ja nicht! Lügen! Un­wahrheiten! – Zwischenrufe der Abgeordneten Schwarz und Strasser. – Gegenruf der Abg. Königsberger-Ludwig), dann können wir uns anschauen, wie die Wertigkeit die­ser Bevölkerungsgruppe im Verhältnis zu anderen gesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

12.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.

 


12.20.02

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kol­leginnen und Kollegen! Offensichtlich entzündet sich heute die Diskussion an der Fra­ge, in welchem Ausschuss die Gesetzesvorlage behandelt worden ist. Für mich ist wichtig, dass es ein gutes Gesetz wird, und nicht, in welchem Ausschuss es behandelt wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Kitzmüller.)

Wenn Frau Kollegin Heinisch-Hosek sagt, dieses Gesetz wäre für die Großen, dann irrt sie, denn gerade bei diesem Gesetz ist es eher umgekehrt, insofern als nämlich vor­nehmlich kleinere Betriebe begünstigt werden. Das Hauptziel des Gesetzes ist aber nicht, jemanden zu begünstigen, sondern dass man das Wirksamwerden und Inkraft­treten von Bestimmungen betreffend Sozialversicherungsbeiträge vereinheitlicht, sonst hätten wir fünf, sechs, sieben verschiedene Inkrafttretenszeitpunkte, weil ja, wenn ein Bescheid nach dem 1.1.2017 zugestellt wird, dieser natürlich frühestens mit dem da­rauffolgenden Quartal in Kraft treten und wirksam werden kann. Um das zu verhindern, ist dieses Gesetz heute zu beschließen.

 


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