Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 81

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Wenn sich natürlich auch der Kollege Rossmann wieder einmal echauffiert und von Geschenken an die Bauern spricht, wenn der Kollege Loacker neidisch sagt, dass der Bauernbund gute Politik macht, na ja, dann erkenne ich ihm diesen Neid zu: Die NEOS schaffen es ja nicht, gute Politik zu machen, darum brauchen wir einen starken Bau­ernbund – dafür brauchen wir uns nicht zu schämen – mit einer starken ÖVP im Hinter­grund! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Diese gute Politik ist wichtig und dieses Gesetz ist auch wichtig, nämlich für die bäu­erlichen Betriebe. Ich will, dass es den bäuerlichen Familienbetrieben gut geht, und auch die ÖVP will das und die gesamte Regierung (Abg. Rosenkranz: Genau! Ich auch!) will, dass es den Bäuerinnen und Bauern entsprechend gut geht. Darum verein­heitlichen wir mit diesem Gesetz das Wirksamwerden der Einheitswerte für die Berech­nung der Sozialversicherungsbeiträge.

Vielleicht gibt dieses Wort – Einheitswerte – für den einen oder anderen Zuseher nicht das her, was es will, aber das ist im Grunde die Bemessungsgrundlage für das pau­schalierte Einkommen, für Steuern und Abgaben. Ich glaube, wir haben es auch in der Vergangenheit bereits geschafft, mit diesem Einheitswert auf Ertragswertbasis, mit der Pauschalierung unbürokratische Lösungen für unsere bäuerlichen Betriebe, für die Bäuerinnen und Bauern zur Verfügung zu stellen. Da könnten sich andere Bereiche vielleicht noch etwas abschauen. (Abg. Rossmann: ... Pauschalierung, um keine Steu­ern zu zahlen!)

Das gemeinsame Wirksamwerden ist, glaube ich, eine ganz wichtige Angelegenheit und soll so beschlossen werden.

Ich bedanke mich auch dafür, dass der Rückerstattungsbetrag gemäß § 24d des Bau­ern-Sozialversicherungsgesetzes, der seit der Steuerreform 2015 zur Verfügung steht, in voller Höhe auch an jene Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt beziehungsweise bei diesen gegenverrechnet werden kann, die eine Einheitswerterhöhung über 10 Prozent haben, dass das zielgerecht möglich ist. Das kommt wiederum, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, vornehmlich den kleineren bäuerlichen Betrieben zugute – diese Regierung schaut, dass es diesen entsprechend gut geht.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass man auch darüber hinaus, in die Zukunft blickend, noch schauen kann, ob es nicht noch andere Möglichkeiten für eine dauerhafte Entlas­tung gibt – Stichwort Freibetragsregelung bei den Direktzahlungen oder Ähnliches.

Ein Letztes noch – dazu hat Kollege Hörl ja bereits Stellung genommen –: Wir haben in der letzten Regierungsperiode bereits beschlossen, dass die Einstellung von Reitpfer­den bis zu 25 Stück unter die bäuerliche Urproduktion fällt, allerdings mit einer Lücke, was den Unfallversicherungsschutz betrifft. Diese Lücke schließen wir heute, und dafür darf ich mich ebenfalls herzlich bedanken.

Es ist also ein gutes Gesetz, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen. Stimmen Sie dem Gesetz zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.24


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Staatssekretär DDr. Hubert Fuchs zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


12.24.42

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn ich hier von der SPÖ höre, dass wir es auf einmal eilig hätten, dann haben Sie vollkommen recht: Wir sind hier angetreten, um das Regierungsprogramm so rasch wie möglich Schritt für Schritt abzuarbeiten, insbesondere um auch die Versäumnisse der Vergan­genheit wieder wettzumachen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. –


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