Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 82

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Abg. Jarolim: Ich glaub’, Sie haben den falschen Partner! – Abg. Wöginger: Das hö­ren wir nicht, Jarolim!)

Im Übrigen kann man es im Regierungsprogramm nachlesen, es sind wiederum zwei wichtige Punkte, die wir hier zur besseren Absicherung der Land- und Forstwirte um­setzen (Abg. Wöginger: Jawohl!), nämlich zum einen die Einführung einer geeigneten Abfederung der stark steigenden Sozialversicherungszahlungen aufgrund der neuen Einheitswerte, und zwar – und da muss ich Ihnen widersprechen – insbesondere bei kleineren Betrieben und bei den Pachtbetrieben und nicht bei den Großbetrieben.

Zum anderen geht es um eine Verschiebung der Wirksamkeit der Einheitswerthaupt­feststellung für die Sozialversicherung vom 1.1.2017 auf den 1.4.2018. Die Verschie­bung der Wirksamkeit um fünf Quartale gewährleistet eine Gleichbehandlung aller be­troffenen Betriebe und den Schutz dieser Bauern. Es wäre nicht einzusehen, dass ein Teil der Bauern die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der erhöhten Einheitswerte zu bezahlen hat, nur weil eine Zustellung der Hauptfeststellungsbescheide bereits er­folgte, während diejenigen, die noch keinen neuen Hauptfeststellungsbescheid erhal­ten haben, die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der niedrigeren Einheitswerte zu bezahlen hätten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das wäre eine gesetzliche Willkür, die es im Sinne einer Gleichbehandlung der Bauern zu vermeiden gilt. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.27


12.27.03Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in 18 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung an­genommen.

12.27.524. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 99/A der Abgeordneten Dr. An­gelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2018 und das Bundesfinanz­rahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden (19 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


12.28.30

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier das Budget für die kommenden Jahre. Im Moment gilt ja noch ein Provisorium, das heute zu einem gesetzlichen Provisorium wird, aber in


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite