hin.) – Nein, Entschuldigung. Kann ich es noch einmal sehen? – Es ist nicht einstimmig. Tagesordnungspunkt 8, die Entschließung, ist nicht einstimmig, sondern mehrstimmig beschlossen. (E 9)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (43 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Bei dieser Vorlage, die unter diesem Tagesordnungspunkt heute zur Beschlussfassung vorliegt, geht es darum, dass die Einkommensstaffeln bei der Leistung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen angehoben werden. Wenn man das sozialpolitisch betrachten will, sieht es beim ersten Hinschauen durchaus positiv aus, wenn man aber in die Tiefe geht und diese Maßnahme näher betrachtet und ein bisschen hinterfragt, kommt man auf einige Punkte drauf, die man vielleicht vorher nicht berücksichtigt hat.
Erstens: Man entzieht dem Arbeitsmarkt damit 140 Millionen Euro, das heißt AMS-Mittel. Diesbezüglich waren wir vonseiten der SPÖ bereit, auch in Gespräche einzutreten über eine Vorgangsweise, wie sie in der Vergangenheit üblich war, nämlich dahin gehend, dass man eine entsprechende Refinanzierung beziehungsweise Ausfallshaftung anmerkt.
Das Zweite, was wir kritisieren, ist: Ja, es sind 140 Millionen Euro, die dadurch weniger an Einnahmen getätigt werden, die auch weniger an Beiträgen zu leisten sind, aber durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage, zu der es auf diese Weise kommt, hat auch der Finanzminister einen Gewinn, weil er auf Umwegen wiederum 50 Millionen Euro an Lohnsteuer lukriert. Man muss daher ganz klar sagen: Man verzichtet auf 140 Millionen Euro an Mitteln für den Arbeitsmarkt, für das AMS, der Finanzminister holt sich aber genau bei den davon betroffenen Menschen wieder 50 Millionen durch höhere Lohnsteuereinnahmen zurück.
Und der letzte Punkt, bei dem wir Ihnen helfen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und FPÖ: Dieser Antrag ist nicht das, was Sie den Menschen versprochen haben, nämlich eine umfassende Entlastung der Einkommensbezieherinnen und -bezieher.
Unser Antrag, den ich jetzt einbringe, stellt dies sicher:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nettoentlastung niedriger Einkommen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
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