Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 155

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 47 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Wer ist für die Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

17.18.4114. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 118/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitäts-gütesiegel-Gesetz für Lebensmittel“ (54 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Markus Vogl. – Bitte.


17.19.07

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Wir haben ja im Konsumenten­schutz­ausschuss einen Antrag gehabt, der sich mit dem Thema Schaffung eines Qualitäts­gütesiegelgesetzes beschäftigt, der aber von der Materie her, so, wie er formuliert ist, eindeutig in den Bereich Landwirtschaft gehört; deshalb haben wir einstimmig be­schlos­sen, diesen Antrag dem Landwirtschaftsausschuss zuzuweisen, wo wir ihn auch inhaltlich, glaube ich, sehr eingehend diskutieren werden.

Das gibt uns die Chance, hier im Hohen Haus auch ein bisschen auf das Thema der Lebensmittelkennzeichnung, der Qualitätsgütesiegel einzugehen. Es gibt eine Greenpeace-Studie – und die darf ich wirklich jedem empfehlen (eine Broschüre von Greenpeace mit dem Titel „Zeichen-Tricks. Der Gütezeichen-Guide von Greenpeace in Österreich“ in die Höhe haltend) –, die versucht, einen gewissen Überblick über die verschiedenen Qualitätsgütezeichen, die es heute auf internationaler, auf nationaler, aber auch auf Handelsmarkenebene gibt, zu geben.

Was mir in den Diskussionen oft auffällt, ist, dass der Eindruck erweckt wird, die Kon­sumentin, der Konsument braucht nur ordentlich einzukaufen, dann haben wir eine ordentliche Welt. Da machen es sich die Konzerne manchmal sehr einfach, denn die Frage ist am Ende des Tages schon auch: Was müssen wir kennzeichnen, und was ist eigentlich die Erwartungshaltung der Konsumentinnen und Konsumenten? Schreiben wir demnächst auf Verpackungen von Kinderspielzeug: ohne Kinderarbeit hergestellt!, und ist das dann ein Qualitätsgütezeichen? In der Diskussion ist wichtig, dass wir auch darauf Wert legen und sagen: Es gibt gewisse Standards, die für Konsumentinnen und Konsumenten selbstverständlich sein sollten, ohne dass man es auf die Verpackung schreiben muss.

Die zweite Diskussion, die ich sehr oft erlebe – wobei ich sagen muss, dass die Dis­kussion im Konsumentenschutzausschuss eine sehr gute und auch eine sehr kollegiale war –, ist jene zum Thema: Wie gehen wir mit den Rechten von Konsu­mentinnen und Konsumenten um? Ich höre dann sehr oft den Begriff freiwillig. Frei­willig ist eine Kulanz, ich glaube aber schon, dass Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich Rechte haben – Garantie, Gewährleistung – und gewisse Dinge nicht nachfragen und erbitten müssen.

Darum war auch eine Veranstaltung des VKI anlässlich 25 Jahre Klagsrecht des VKI sehr spannend. Dort wurden einzelne Beispiele angeführt, was der Konsumentin, dem


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