Mit dem neuen § 1 Abs 3 muss § 39 DSG entfernt werden, um eine sich teilweise überlagernde und verwirrende Duplizität zu vermeiden.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist soeben in seinen Kernpunkten erläutert worden, wurde schriftlich überreicht, ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich ebenso auf diesen gemeinsamen Antrag, der schon mehrfach angesprochen worden ist, beziehen. In diesem Antrag des Kollegen Herbert von der FPÖ – eigentlich auch des Kollegen Wittmann von der SPÖ – und meiner Wenigkeit von der ÖVP wäre es darum gegangen, hinsichtlich des Datenschutzes in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, die mit 25. Mai Geltung bekommt, Anpassungen zu treffen, um Rechtssicherheit für all jene herzustellen, die in diesen Tagen in ihren Unternehmen, in ihren Vereinen, in den sozialen Einrichtungen et cetera Anpassungen treffen, um datenschutzkonform zu sein. Das heißt, es geht darum, Rechtsunklarheiten zu beseitigen.
Wir dachten vor ein paar Wochen noch, dass wir gemeinsam mit der SPÖ einen guten Weg eingeschlagen hatten, mit einem Antrag, der nicht unbedingt etwas Neues gewesen wäre. Letztes Jahr gab es schon eine Anpassung zum Datenschutzrecht, eine Regierungsvorlage, die nicht zur Gänze umgesetzt worden ist. Es waren damals auch Verfassungsbestimmungen enthalten, die aufgrund einer fehlenden Zweidrittelmehrheit nicht beschlossen wurden. Ein fast identer Antrag, der damals vonseiten des BKA kam, einem Ressort der SPÖ, wurde nun gemeinsam eingebracht, und es ist für mich unverständlich (Abg. Wittmann: Da hat sich mit Facebook einiges geändert!), wieso dieser Antrag auf einmal ein schlechter geworden sein sollte. (Abg. Wittmann: Mit dem Facebook-Skandal hat sich alles geändert!)
Ich finde das auch schade, denn ich muss dazusagen (Abg. Wittmann: Warum wollt ihr kein modernes Gesetz?), dass ich mit der Prämisse in dieses Haus gekommen bin, immer offen für Gespräche zu sein, mit allen Parteien reden zu wollen. (Abg. Wittmann: Du lebst in der Vergangenheit! Die Zukunft ...!) Im Gegenzug erwarte ich aber auch eine gewisse Handschlagqualität, Herr Abgeordneter! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Diese Handschlagqualität war am Ende des Tages nicht mehr gegeben. (Abg. Wittmann: Über die Zukunft müssen wir reden!) Wir hatten einen gemeinsamen Antrag, und da auch Ihr Name, Ihre Unterschrift drunter war, bin ich davon ausgegangen, dass wir diesen gemeinsamen Weg auch gehen können. Leider Gottes war das nicht so, dementsprechend kommt es heute zu einer Änderung.
Ich darf einen Abänderungsantrag einbringen – Herr Präsident, ich bitte, den Antrag im Haus zu verteilen, ich werde ihn in den Kernpunkten erläutern –:
Zum einen müssen wir mit diesem Abänderungsantrag die Verfassungsbestimmungen aus dem ursprünglichen Antrag herausstreichen. Zum anderen werden wir eine Bestimmung, eine Erklärung in § 4 einführen, dass natürlich alle Datenschutzbestimmungen, die jetzt auch im Datenschutzgesetz festgeschrieben werden und ab 25. Mai Gültigkeit bekommen, sich immer nur auf natürliche Personen beziehen. Das soll zumindest ein Stück weit auch Rechtssicherheit bringen. (Abg. Noll: Da steht „jedermann“ drinnen!)
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