ausländischen Großkonzerne machen uns Sorgen. Und noch einmal: Es geht nur bei der Sammelklage um Schadenersatz, nicht bei der Verbandsklage. Was also passiert bei uns? Die Verbandsklage ist sozusagen das gelindere Mittel, da das Recht umzusetzen.
Fehlt die Möglichkeit der Verbandsklage, wird es zwangsläufig zu mehr Sammelklagen kommen. Ich denke, das ist auch nicht in unserem Sinne.
Zusammenfassend kann man davon ausgehen, dass relevante Datenschutzverletzungen in Österreich primär von internationalen Unternehmen gesetzt werden und nicht von der heimischen Wirtschaft. Dass bei österreichischen Unternehmen natürlich eine Sammelklage oder eine Massenmandatierung zu Problemen führt, das ist uns auch bewusst. Aber es ist auch wichtig, zu bemerken, dass durch die Nichtumsetzung von Art. 80 Abs. 2 der DSGVO wegen der Zuständigkeitsregel eine Rechtsschutzlücke gegenüber globalen Konzernen weiter besteht, und das ist weder für die österreichischen Verbraucher noch für die österreichische Wirtschaft gut.
Auf den Punkt gebracht: Eine Nichtumsetzung von Art. 80 Abs. 2 der DSGVO, sprich der Verbandsklage, bringt primär Google, Facebook und Co etwas, nicht aber dem österreichischen Wirtschaftsstandort und schon gar nicht den betroffenen Menschen in Österreich. Und das kann nicht in Ihrem Sinne sein – in unserem ist es nicht! (Beifall bei der SPÖ.)
10.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist jetzt leider Gottes ein bisschen eine Kraut-und-Rüben-Diskussion geworden, obwohl das Thema an sich - - (Abg. Noll: Das liegt aber an der Regierungsvorlage, Herr Kollege!) – Danke schön für Ihre Wortmeldung aus der letzten Reihe. Es ist immer wieder erheiternd, wenn man aus der letzten Reihe reinquakt. Vielleicht sollten Sie sich einmal Gedanken darüber machen, warum Sie in der letzten Reihe und nicht weiter vorne sitzen. Das hängt möglicherweise auch damit zusammen, dass das, was Sie bisher beigetragen haben, vielleicht nicht unbedingt dem Niveau entspricht, das eigentlich für das Hohe Haus angebracht wäre. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei SPÖ und Liste Pilz.)
Nachdem ich jetzt auf den Zwischenruf eingegangen bin, möchte ich auch inhaltlich etwas zur Sache sagen; und zwar geht es mir vor allem auch um den § 9 des Abänderungsantrages, den dankenswerterweise Frau Abgeordnete Himmelbauer hier eingebracht hat. Das ist nämlich insofern problematisch, als die bisherige Regelung, die vor einem Jahr in diesem Haus beschlossen wurde, relativ schwammig formuliert war, ein ziemlicher Gummiparagraf war, der dazu führen könnte, dass investigativer Journalismus in diesem Land wirklich unter die Räder kommen kann.
Bisher war es nämlich so geregelt, dass die Verarbeitung zu redaktionellen Zwecken in dieser Öffnungsklausel nur tangiert wurde, „soweit dies erforderlich ist“. Und „soweit dies erforderlich ist“ ist dann halt immer auch eine Abwägungsfrage des zuständigen Gerichts. Das ist etwas, was wir künftig ändern wollen.
Es gibt durchaus Beispiele der jüngsten Zeit, die zeigen, dass Medien mit Klagen konfrontiert würden beziehungsweise dass Medien in der Ausübung ihrer Tätigkeit massiv eingeschränkt würden, wenn wir in dieser Frage nicht nachschärfen und diese Öffnungsklausel gerade für den Journalismus, für die freien Medien nützen.
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