Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 43

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Ein Beispiel: Nehmen wir die letzte Ausgabe der Wochenzeitung „Falter“ her, in der Bilder aus einer Moschee in Wien veröffentlicht wurden, auf denen zu sehen ist, wie Kinder zu Kriegsspielen animiert wurden. Bei dem einfachen Beschluss, wie er letztes Jahr im Sommer hier gefasst wurde, hätte vonseiten des Vereins Atib diese Veröf­fentlichung verhindert werden können. Das sind Dinge, die für uns inakzeptabel sind. Darum finde ich es ein bissel schade, dass sich die SPÖ da so einmauert und sagt: Nein, da sind wir nicht dabei, das belassen wir so, wie es ist.

Ein weiterer Punkt, den Sie nicht bedacht haben, als letztes Jahr dieses Gesetz verändert wurde, ist, dass das natürlich nur individuell für den jeweiligen Redakteur gegolten hätte. Was passiert aber mit den Redaktionsräumlichkeiten? – Wenn er seine Fotos, die er hat, dann auf einen Server in der Redaktion aufspielt, dann fällt das näm­lich nicht darunter. Dann könnte es durchaus sein, dass es eben zu den Löschungs­ansprüchen der jeweiligen Betroffenen kommt, dass es unter Umständen auch zu Verbandsklagen kommen könnte.

Mit dem eingebrachten Abänderungsantrag ist es jetzt möglich, dem entgegen­zuwir­ken. Darum bin ich sehr froh, dass das gemacht wurde.

Wenn mein Vorredner gesagt hat, es gehe ja nicht nur darum, die Daten zu schützen, sondern darum, die Menschen, denen diese Daten gehören, zu schützen, dann ist das leider auch nur halb richtig, denn wenn ein Journalist in den Besitz eines Fotos kommt und aufgrund dieses Fotos, egal, was da drauf ist, zu recherchieren beginnt, dann bestünde die Möglichkeit, dass er nach vier Wochen denjenigen, der auf dem Foto abgebildet ist, davon in Kenntnis setzen müsste, dass er jetzt über ihn zu recherchie­ren hat. Das macht investigativen Journalismus unmöglich, das macht Journalismus kaputt. Dagegen verwahren wir uns.

Wenn Sie da heute nicht mitstimmen, dann sind Sie eigentlich auf jener Seite behei­matet, die den freien Journalismus und die freie Ausübung des Journalismus – und das ist ein wesentlicher Punkt unserer Demokratie – verunmöglicht beziehungsweise ver­hin­dert. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Taschner.) Das ist schade, das ist nicht gut und zeigt eigentlich nur – und damit bin ich wieder am Beginn der Rede ange­langt –, dass durch diese Kraut-und-Rüben-Debatte manche so ein Brett vorm Kopf haben, dass sie nicht mehr wissen, was eigentlich nur mehr Parteitaktik ist und was wirklich eine Weiterentwicklung ist, die eine gute Entwicklung in diesem Land bringt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. Ich darf ihr das Wort erteilen.


10.13.44

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Noch einmal kurz zurück zu Elga. Ich hätte schon eine Frage. Gestern ist die FPÖ-Ministerin Hartinger bei der Budgetdebatte hier ge­sessen und hat gesagt – ich zitiere –: Ich kann Ihnen mitteilen, dass es definitiv keine Freigabe für Elga gibt. Wie die Justizdaten müssten auch „Elga-Daten im Forschungs­organisationsgesetz ausgeschlossen werden. [...] Diese sind zu schützen, und dafür stehe ich.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren der ÖVP und der FPÖ! Was heißt das jetzt? Nehmen Sie Ihre Ministerin nicht ernst? Ist es egal, was sie sagt, oder tritt sie zurück? Das müssen Sie jetzt einmal erklären. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Die kann die Verordnung unterschreiben! Das ist die Einzige, die eine Verordnung unter-


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