Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 45

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große Kollektive stellen sogenannte Biobanken bereit. Biobanken sind Sammlungen, große Sammlungen von großteils Gewebeproben, die zum Beispiel durch Operationen gewonnen worden sind und bei welchen die Patientinnen und Patienten eingewilligt haben, dass diese Proben der Wissenschaft zur Verfügung stehen dürfen. Nur dadurch ist es möglich, kleine Gruppen, Spezialsituationen von Patientinnen und Patienten zu entdecken und damit den Weg zu einer individualisierten Betreuung freizumachen.

Im neuen Datenschutz-Anpassungsgesetz für Wissenschaft und Forschung ist nun auch die Möglichkeit des sogenannten Broad Consent eingeräumt. Das heißt, die Patientinnen und Patienten können zustimmen, dass auch zukünftige Untersuchungen mit dem Gewebeprobenmaterial gemacht werden dürfen, weil man ja heute noch nicht weiß, welche Moleküle zum Beispiel in fünf oder zehn Jahren im Fokus der Forschung stehen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier eine doppelte politische Ver­antwortung. Das eine ist der Schutz der Daten, der Schutz der einzelnen Persön­lichkeit. Das andere ist, dass wir auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft haben, dass dieser ungeheure Wissensschatz, der in den verschiedenen Registern, Daten- und Probensammlungen gelagert ist, auch zum Erkenntnisgewinn im Interesse der Gesellschaft, im Interesse der Patientinnen und Patienten genutzt werden kann.

Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz einen guten Schritt in diese Richtung machen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jarolim. Ich erteile es ihm.


10.20.21

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Kollegen Smolle hinsichtlich seiner Bedenken und hinsichtlich seiner Wünsche und seiner Zielsetzungen nur recht geben.

Umso mehr wundert es mich aber – und ich finde das wirklich bedauerlich! –, dass Sie mit einer Halsstarrigkeit, die ihresgleichen sucht, dieses Projekt komplett vermasseln! Es wäre nämlich bei einer sensiblen Gestaltung natürlich möglich gewesen, ein gemeinsames Vorgehen zu erwirken und die Zustimmung der gesamten Opposition zu bekommen. Dazu wäre es aber notwendig gewesen, dass Sie nicht rückwärtsgewandt in der Vergangenheit leben, sondern einfach nach vorne schauen, um sich herum schau­en, was in der Welt insgesamt in den letzten Monaten abgegangen ist, und darauf ganz einfach sensibel mit uns gemeinsam reagieren. Das war aber überhaupt nicht der Fall, und ich muss Ihnen sagen: Ich bin entsetzt über diese Art und Weise, völlig mit Scheuklappen zu agieren! Das ist eine Entwicklung, die für jeden von uns erkennbar ist. Wenn Sie schon für sich selbst nicht entsprechend vorgehen, dann zumindest für die Menschen draußen, die es sich verdient hätten, dass sie eine wirklich anspruchsvolle Vorlage bekommen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich frage mich allen Ernstes, ob Sie die Diskussion im amerikanischen Parlament um Cambridge Analytica und Zuckerberg nicht verfolgt haben. Wir haben erfahren, dass in diesem unsäglichen Trump’schen Wahlkampf Daten von Menschen in einer aben­teuer­licher Art und Weise missbraucht wurden, um die Wahl zu gewinnen. Das ist über Facebook gegangen, und Herr Zuckerberg, der ja der Präsident, Chef und Eigentümer von Facebook ist, hat sich vor den Senat hingesetzt und hat die Leute dort in einer Art und Weise – unter Anführungszeichen – „belehrt“, nämlich an der Nase herumgeführt, die man sich einfach nicht gefallen lässt. (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Deshalb hat das


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