Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 85

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Kollege Scherak hat hier mit großer Berechtigung gesagt – und auch im Regie­rungsprogramm von ÖVP und FPÖ steht das mit großer Berechtigung drin –, dass wir uns zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger insgesamt darum zu kümmern haben, dass bestehende Sicherheitslücken geschlossen werden und wir nicht beständig das Ziel von Phishingangriffen, von Hackerangriffen und Ähnlichem sind – aber die Republik Österreich hält diese hier bewusst offen!

Wenn Kollege Amon den NEOS vorgeworfen hat, sie hätten sich hier nicht zum Han­deln zum Wohl des Staates und nicht zur Abwehr von entsprechenden Bedrohungen und Angriffen veranlasst gesehen, dann sage ich Ihnen – und ich sage das wohl­bedacht –: Dieser Bundestrojaner ist ein Instrument des Staatsdatenterrorismus. Er vernichtet all das, was wir im elektronischen Verkehr an Sicherheit brauchen, und die Vorstellung, dass wir bei Endgeräten eine Malware entwickeln könnten, die bei der Codierung 0 und 1 für sämtliche Daten zwischen Nachrichten, Bildern und anderen Inhalten unterscheidet, ist schlicht illusorisch. So viel hat mir mein Lehrberuf als Radio- und Fernsehtechniker und Fernmeldetechniker beigebracht. Das ist einfach Unsinn, und es ist in diesem Zusammenhang ideologischer Unsinn.

Wenn Sie das machen, dann betreiben Sie das, was ich mit großer Berechtigung, glaube ich, und auch mit großem Nachdruck und sehr warnend in den Raum werfe: Das ist Staatsdatenterrorismus. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der NEOS.)

12.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl. – Bitte.


12.22.17

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Herren Minister! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher zu Hause und im Saal! Hohes Haus! Ich glaube, dass es mit diesem Sicher­heitspaket gelungen ist, eine sehr gute Balance zwischen den Erfordernissen, die die Sicherheitsbehörden haben, um die mittlerweile eklatanten Sicherheitslücken in der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des extremistischen Terrors zu schließen, und auf der anderen Seite der Wahrung der berechtigten Interes­sen der Bürger betreffend ihre Grund- und Freiheitsrechte zu finden.

Es ist uns vor allem gelungen, die in den ersten Ankündigungen vorgesehene Umge­hung der Rechtsschutzbeauftragten zu verhindern und die modernen Rechtsschutz­methoden weiterhin zu implementieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da die Unabhängigkeit dieser Rechtsschutzbeauftragten im Zuge der Ausschuss­ver­hand­lungen in Zweifel gezogen und ein Abhängigkeitsverhältnis zum Bundesminister in den Raum gestellt wurde, möchte ich mich an dieser Stelle nochmals – ich habe das im Ausschuss bereits getan – ganz herzlich bei den Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums und des Justizministeriums bedanken, die ihre Arbeit sozusagen ehrenamtlich nach Pensionsantritt im Dienste der Gemeinschaft erledigen. Dafür möchte ich mich bedanken! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Diese Rechtsschutzbeauftragten sind ein emeritierter Universitätsprofessor für Straf­recht der Universität Wien, ein ehemaliger Generalprokurator und ein ehemaliger Generalanwalt der Generalprokuratur, die in dieser Funktion mit der Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes über 20 Jahre lang das Mittel in der Hand halten, die Rechts-


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