können? Wollen Sie sagen, wir sollen auf diese Möglichkeit verzichten? (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von NEOS und FPÖ). Ich hoffe doch, nicht!
Gerade wenn Sie sich bestimmte Ereignisse und Terrorattacken der Vergangenheit ansehen – in London oder beim Boston-Marathon –, dann wissen Sie, dass zur Ausforschung dieser Attentäter genau solche Aufzeichnungen nötig gewesen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Frage der Änderung im Zusammenhang mit den Kennzeichenerkennungsgeräten sind wir draufgekommen, dass das Erfassen von bestimmten Kennzeichen über Kennzeichenerfassungssysteme – und da können Sie auch die Section Control dazunehmen – nur auf das Kennzeichen reduziert ist und dass es im Falle eines Treffers, wenn wir also eine Fahndung machen – es wird ja immer die Nummer, die aufgenommen wird, mit einer Fahndungsdatenbank abgeglichen, das ist ja der entscheidende Punkt, der in der Argumentation immer weggelassen wird –, dann für die Polizistinnen und Polizisten im Einsatzfall durchaus hilfreich sein kann, wenn man auch weiß, welche Farbe das Fahrzeug hat, was das für ein Fahrzeugtyp ist und wer am Steuer dieses Fahrzeugs sitzt, denn wir sind ja dann auch genötigt, in weiterer Folge einen Beweis dahin gehend zu führen, dass diese Person auch tatsächlich am Steuer gesessen ist.
Dabei geht es nicht um irgendjemanden, der dort aus Jux und Tollerei herausgeklopft wird – das ist das, was Sie immer versuchen zu suggerieren –, sondern da geht es um Übereinstimmungen mit Nummern, die in einer Fahndungsdatenbank drinnen sind. Da muss man sich dann irgendwann einmal entscheiden, das ist doch der Punkt, auf welcher Seite man steht: Steht man auf der Seite derer, die Autoschieber sind, die organisierte Kriminalität betreiben, die ansonsten ihren kriminellen Machenschaften nachgehen, oder steht man aufseiten derer, die davor geschützt werden wollen, aufseiten derer, die als Polizistinnen und Polizisten dann auch ihren Kopf hinhalten und diese ganze Ermittlungstätigkeit durchführen?
Für mich ist die Antwort auf diese Frage klar, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf welcher Seite ich stehe, und ich kann an Sie nur noch appellieren, sich auch auf die richtige Seite zu stellen und hier nicht denjenigen Vorschub zu leisten, die sich darüber freuen, dass Sie über Grund- und Freiheitsrechte diskutieren. Die reiben sich die Hände und sagen: Schön, da gibt es noch welche, die uns diese Komfortzonen erhalten wollen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie also abschließend noch einmal einladen, sich auch von Ihren Vorurteilen zu verabschieden. Der eine oder andere wird solche haben, und es hat offenbar auch nichts genützt, dass man jetzt über Wochen dieses Paket in die und jene Richtung gedreht und auf den Kopf gestellt und durchleuchtet und gescannt und jedes Wenn und Aber ausgeleuchtet und in Wahrheit jeden Einwand entkräftet hat. Ich darf Sie trotzdem noch einmal einladen, sich jetzt, am Ende der Debatte und am Ende eines langwierigen Prozesses, vom einen oder anderen Vorurteil zu befreien (Abg. Plessl: Das ist der falsche Zugang!) und sich in die Allianz derer einzureihen, denen es um die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung geht. (Beifall bei der FPÖ.) Ich glaube, heute ist eine gute Gelegenheit, das, was Sie uns sonst immer wissen lassen, auch unter Beweis zu stellen: Stimmen Sie dem Sicherheitspaket zu! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.48
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte. (Abg. Neubauer: Oh je!)
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