Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 95

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Zur Datenschutz-Grundverordnung muss man schon eines sagen: Das ist eben eine Vorgabe der Europäischen Union. Ich beziehungsweise wir in der freiheitlichen Frak­tion sind da mit vielen Dingen nicht sehr glücklich. Man wollte damit in erster Linie die großen Internetkonzerne erreichen und hat in Wahrheit damit aber sehr viele kleine Unternehmen massiv belastet. Den Ansatz Beraten statt strafen haben Sie, Herr Kollege Wittmann, jetzt also auch auf Facebook oder Google bezogen, und das ist natürlich schon sehr polemisch (Zwischenruf des Abg. Wittmann), denn tatsächlich geht es darum, dass diese Datenschutz-Grundverordnung alle kleinen Unternehmen betrifft, und es ist nicht zu verachten, was das bedeutet.

Jedes Reinigungsunternehmen, jeder Tischler, jedes kleine Einmannunternehmen oder Drei-, Fünf- oder Zehnmannunternehmen, das mit derartigen Themen nichts zu tun hat, ist unmittelbar davon betroffen, muss sehr großen Aufwand betreiben und ist durchaus auch von Strafen bedroht. Das ist unglaublich.

Ich möchte dazu ein Beispiel bringen: Ein Anwalt – Kollege Wittmann ist ja auch An­walt –, der einen Kaufvertrag entwerfen soll, darf diesen den Parteien künftig nicht mehr zur Ansicht schicken, sondern muss ihnen zuerst einmal eine Mitteilung schicken, ob er berechtigt ist, die Daten zu verarbeiten – denn in einem Kaufvertrag stehen nun einmal Daten drinnen –, und erst wenn er die Meldung zurückbekommt, dass er die Daten verarbeiten darf, darf er den Kaufvertragsentwurf an die Parteien verschicken. Wenn der Anwalt diese Meldung nicht zurückbekommt, weil diese nicht verstanden wird oder die Parteien ihre E-Mails nicht lesen, dann darf er diesen Entwurf gar nicht verschicken.

Das sind jetzt nur Kleinigkeiten, und die Rechtsanwälte werden es schaffen, damit umzugehen, aber man sieht schon, welchen Aufwand, auch volkswirtschaftlichen Aufwand, der völlig unproduktiv ist, man da geschaffen hat. Grundsätzlich ist diese Datenschutz-Grundverordnung auch für mich ein Thema, aber es ist nun einmal EU-Recht, es ist unmittelbar anwendbar, und daher haben wir aus unserer Sicht das Beste daraus gemacht. Das ist das, was wir heute eben auch wieder tun. In 103 Gesetzen setzen wir das um, und wir bemühen uns, das zumindest mit einer möglichst geringen Belastung für die Österreicher, für die Wirtschaft, aber auch für die Bürger umzusetzen. Aus unserer Sicht steht daher einer Zustimmung nichts im Weg. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.29


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.


12.30.02

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja das Vorrecht des Redners der kleinsten Fraktion, alle zu langweilen, indem man wiederholt, was bisher schon drei‑, vier- und fünffach gesagt wurde. Ich sage einfach, die inhaltlichen Einwände gegen die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, die Kollege Scherak formu­liert hat, sehen wir genauso. Da wurde eine Chance vertan. Größtenteils hält das vermutlich europarechtlich nicht, wir werden es in einigen Jahren sehen, wenn die entsprechenden Beschwerden und Rechtsmittel dazu Erfolg haben werden.

Lassen Sie mich aber die Gelegenheit nutzen und noch einmal auf diese Malaise von Sammelgesetzen und den Versuch, in ein Sammelgesetz, das der Umsetzung des Datenschutzes dienen soll, inhaltliche Dinge hineinzubringen, die damit gar nichts zu tun haben, zurückkommen! Das ist schon eine prinzipielle Frage, mit dem sich das Parlament noch etwas gründlicher beschäftigen sollte. Es ist nicht nur so, dass im Ausschuss nicht Vertreter aller Ministerien anwesend waren, es war leider der Vertreter


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