des Finanzministeriums dort, der auf die Frage, warum denn da materienspezifische Änderungen enthalten sind, die mit dem Datenschutz nichts zu tun haben, antwortete: Das kann ich Ihnen nicht sagen! – Das geht nicht! Das darf nicht sein!
Tatsächlich ist es nur der Opposition zu verdanken, dass etwas, was routinemäßig hier im Haus nicht gelesen wird, nämlich 103 Gesetze in Form eines Sammelgesetzes, überhaupt so weit vom Parlament zur Kenntnis genommen wurde, dass die Regierungsparteien erfahren haben, was Sie hier vorgelegt haben. Das ist schon ein ganz grundsätzliches Problem des Parlamentarismus; wenn sich nämlich die Mitglieder dieses Hauses nicht darauf verlassen können, dass in Regierungsvorlagen auch das gemacht wird, was zumindest in der Überschrift steht, dann hört sich ein sorgfältiges Arbeiten hier im Parlament auf. Wir alle, nicht nur die Bevölkerung außerhalb dieses Hauses, sondern wir alle wissen, dass das, was uns hier in Form von Regierungsvorlagen vorgelegt wird, nicht von uns allen in extenso studiert werden kann, zumal dann nicht, wenn die Begutachtungsfristen immer kürzer werden und der Zeitdruck steigt.
Hier ist also nicht nur das Vertrauen in die Ministerialbürokratie stark beschädigt worden, sondern ich denke, wir sollten uns da selbst beim Krawattl nehmen und Wert darauf legen, dass da gründlicher gearbeitet wird. Ich hoffe, dass dieser Anlassfall dazu dient, dass es so etwas in Zukunft nicht mehr geben wird. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der NEOS.)
12.33
Präsidentin Doris Bures: Frau Angeordnete Eva-Maria Himmelbauer ist die nächste Rednerin. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stefan hat es schon angesprochen: Neun Tage sind es noch bis zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung.
Wir beschäftigen uns heute mit dem 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz, mit dem auch in diesen Gesetzen Anpassungen an die Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen werden sollen. Es gibt viele verschiedene Bereiche, die da geregelt werden. Für mich ist vor allem der Sozialbereich ganz wichtig, den ich herausgreifen möchte, das Ressort des BMASGK, gerade jene Bestimmungen, die das Gesundheitswesen, die Betreuung und die Pflege von älteren Personen, von Menschen mit Behinderungen, aber auch von sterbenskranken Menschen regeln, um für Organisationen, Sozialeinrichtungen auch auf diesem Weg in diesen letzten neun Tagen, aber auch darüber hinaus, Rechtssicherheit zu gewährleisten; im Sinne ihrer Tätigkeit, wenn es unter anderem um eine Betreuungs- oder Pflegedokumentation geht, wenn es um die Erfassung sensibler Daten geht, die für die Tätigkeit notwendig sind, um auch da Rechtssicherheit zu schaffen.
Ich möchte aber gleichzeitig auch die Chance hier am Rednerpult nutzen und all jenen, die diese letzten neun Tage noch dafür nutzen, um ihre Prozesse, um ihr Unternehmen, um ihre Tätigkeit in Vereinen oder Einrichtungen DSGVO-konform, datenschutzkonform zu gestalten, wichtige Hilfestellungen mit auf den Weg geben.
Für Unternehmen bietet die Wirtschaftskammer – gerade für einzelne Sparten – wichtige Informationen auf ihren Webseiten. Die Vereine werden serviciert, beispielsweise in Niederösterreich durch die NÖ.Regional, darüber hinaus aber auch über ihre Bundesverbände, beispielsweise im Sportbereich. Für Einrichtungen sind teilweise auch Dachverbände tätig, um wichtige Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Hilfestellungen zu gewährleisten. Die öffentliche Hand darf sich da auch nicht ausnehmen; gerade für Gemeinden, die in diesen letzten Tagen auch noch in der Umsetzungsphase
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