nig vorlegt, und bei dem wenigen, was sie tatsächlich vorlegt, sollte man zumindest erwarten können, dass die Qualität stimmt. In diesem Sinne wäre es schön, wenn der Herr Bundesminister auch noch ein paar Worte finden könnte, um uns zu erklären, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass wir in diese Problemlage geraten sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.52
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. Bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mein Vorredner, Herr Bundesminister außer Dienst Mag. Drozda hat hier erklärt, dass man nach dem Rechtsbereinigungsgesetz nicht wüsste, welche Normen noch in Kraft sind und wie viele es wären.
Das stelle ich als unrichtig fest, das Gegenteil ist der Fall (Abg. Drozda: Wie viele sind es genau? Sagen Sie uns die Zahl! Sagen Sie uns präzise genau, wie viele es sind!), weil dasselbe System verwendet wird, Herr Kollege Drozda, wie bei Ihrem Vorvorvorgänger 1999 – ich weiß nicht genau, der wievielte Vorgänger aus der SPÖ es war –, mit dem genau festgestellt wird, welche Rechtsnormen in Kraft sind und welche noch nicht.
Im Übrigen halte ich dazu fest, dass das Rechtsbereinigungsgesetz in Ausarbeitung und noch nicht fertiggestellt ist; daher können Sie die Details jetzt noch gar nicht wissen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.53
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Melanie Erasim, Sie sind als Nächste zu Wort gemeldet. Bitte.
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Meine Fraktionskollegen und Vorredner Peter Wittmann, Walter Bacher und Thomas Drozda haben schon sehr eindringlich ausgeführt, warum dieses Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz nicht den Vorstellungen eines modernen Datenschutzes im Sinne der Sozialdemokratie entspricht. Ich möchte das aber gerne in einigen Punkten noch ergänzen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Dieses Gesetz ist nicht nur in seinem Umfang – es umfasst rund hundert Seiten – sehr lange, es ist auch sehr komplex. Deshalb wäre mein Zugang, wenn man solch ein Konvolut beschließt, dass – wie es schon meine Vorredner gesagt haben – zumindest die Verfassungssprecher der Regierungsparteien diese Inhalte kennen sollten und nicht die Opposition darauf aufmerksam machen muss, was alles hineingeschwindelt worden ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Dieses Gesetz sollte Datenschutz nach modernen Vorgaben gewährleisten und Antworten auf die Fragen der Gegenwart bieten. So, wie es heute aber wahrscheinlich beschlossen werden wird, wirft es mehr Fragen auf, als es Antworten liefert. Und dass man sich in Zeiten von Skandalen rund um Facebook damit brüstet, keinen Millimeter weiter als die EU-Norm gegangen zu sein, empfinde ich als grob fahrlässig.
Eines fällt bei Ihrer Politik auch in diesem Bereich besonders auf: Es geht Ihnen nicht um den Schutz von Privatpersonen, es geht Ihnen darum, Unternehmer und Großkon-
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