Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 138

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erarbeiten. Dann kommt die Frau Ministerin und sagt, sie lege im Juni eine Geset­zesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Jetzt können Sie sich vorstellen, dass die Stim­mung unter den Landessozialreferenten und die Gesprächsbasis mit der Frau Minis­terin seither etwas getrübt sind. Ich bezeichne diese Vorgangsweise seitens der Frau Ministerin auch als wenig diplomatisch.

Was passiert aber jetzt? – Jetzt warten wir auf diese Regierungsvorlage. Wie passiert so etwas? – Man greift für gewöhnlich auf Experten im Ministerium zurück. Im Sozial­ministerium gibt es eine Reihe von Rechtsexpertisen, auf die man zurückgreifen könnte. Was macht aber die Frau Ministerin? – Sie zieht zusätzlich externe Experten heran, um eine derartige Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Sie rekrutieren sich durchaus aus FPÖ-Kreisen. Zusätzliche Experten – das ist interessant! Wie war das mit dem Sparen im System?

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine bundesweit einheitliche Regelung für die Min­destsicherung ist absolut begrüßenswert und anzustreben. Es wäre allerdings fein, die Landessozialreferenten miteinzubeziehen. (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Das Ziel von uns allen muss sein, möglichst viele Mindestsicherungsbezieher so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist nunmehr 15.04 Uhr. Da um 15.05 Uhr ein Dringlicher Antrag aufgerufen wird, darf ich Frau Abgeordnete Lintl fragen, ob sie noch eine Minute ihrer Redezeit in Anspruch nehmen möchte. (Abg. Lintl nickt bejahend.) – Bitte.


15.04.07

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frau Minister! Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben ja schon die lange Liste der Kritikpunkte des Rechnungshofes an der Wiener Mindestsicherung dargelegt, daher möchte ich nur eine kurze, grundsätzliche Anmerkung dazu machen. Es steht fest, dass die Mindestsicherung vom österreichi­schen Steuerzahler finanziert wird. Sie war als das unterste soziale Netz für Menschen in unserer Solidargemeinschaft gedacht, für die, die das nötig haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Momentan erhalten sie in Wien mehr als 150 000 Personen. Besonders stark nahm die Zahl der Bezieher im arbeitsfähigen Alter zu. (Abg. Heinisch-Hosek: Ist das nicht bedenklich?) Es ist völlig unverständlich, dass die Mindestsicherung in Wien nicht ge­deckelt ist. Für Kinder gewährt Wien 27 Prozent des Ausgangswerts, das sind bundes­weit die höchsten Standards. (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, weil uns die Kinder etwas wert sind!) Es kann also Mindestsicherung für Erwachsene und zusätzlich für Kinder bezogen werden, obwohl es sowieso Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld auch noch gibt. Kein Arbeitnehmer bekommt wegen seiner Kinder mehr Gehalt, sondern das Gehalt bleibt immer gleich, er bekommt Kinderbeihilfe dazu. Dieses System ist einfach ungerecht.

Die Zahlungen in Wien sind so hoch, dass die Stadt wie ein Magnet für Zuwanderer wirkt, die aus einem ganz anderen Kulturkreis mit einem wesentlich niedrigeren Le­bens­standard kommen. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Vor allem schlecht aus­gebildete Zuwanderer wissen, dass sie mit der Mindestsicherung besser aussteigen. Je mehr Kinder, umso mehr Geld – daraus ist schon eine Art Geschäftsmodell gewor­den. Es gibt nämlich so viel Geld, wie man durch reguläre Arbeit gar nicht verdienen kann. (Abg. Rosenkranz: Genau!) Und wenn das AMS aus triftigen Gründen Zahlun-


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