in der Welt oder für Kooperation und Freihandel? – Ich hoffe doch, dass es Letzteres ist.
Darüber, wie lustig es ist, dass die FPÖ hier ihre Position geändert hat, müssen wir, glaube ich, nicht weiter diskutieren. Ich nehme es jetzt gerne so hin. Wir werden Sie auch in Zukunft, wenn es um solche Fragen geht, daran messen, was Sie heute gesagt haben, und nicht daran, was Sie vor eineinhalb Jahren gesagt haben. (Beifall bei den NEOS.)
16.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Peter Kolba ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Galerie hat sich schon ein wenig gelichtet, aber ich begrüße auch die verbleibenden Zuseher auf der Galerie und bin froh, dass der Livestream inzwischen wieder im Gange ist, denn ich möchte noch einmal versuchen, für die Zuseher zu erklären, was es mit diesem Investorenschutz auf sich hat.
Wenn Sie, liebe Zuseher, für eine Mietwohnung Miete zahlen und der Mietzins sich durch eine Gesetzesänderung erhöht, dann sind Sie in Ihrer Investitionsentscheidung enttäuscht worden, aber Sie haben keine Möglichkeit, Schadenersatz gegen den Staat geltend zu machen. Das ist uns allen geläufig. Bei Ceta ist es so: Wenn ein Konzern aus Kanada eine Europazentrale, sagen wir, in Linz baut und sich die Gesetze und Umfeldbedingungen für ihn ändern, dann kann dieser Konzern im Rahmen von Ceta von Österreich Schadenersatz verlangen. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) Das ist der Investorenschutz, von dem wir sprechen. Das ist ein Kern dieses Abkommens, den gab es vor der Wahl, den gibt es immer noch. Diesen Giftzahn hat die liebe FPÖ nicht gezogen. (Abg. Winzig: Ist ja gar nicht wahr!) Sie hat eigentlich gar keine Giftzähne gezogen, diesen aber jedenfalls sicher nicht.
Dieser Investitionsschutz, das muss man sich vor Augen führen, führt zu einer Bindung der Politik. Das heißt, die Drohung mit Klagen macht Regierungen gefügig. Das ist der Effekt solcher Klauseln.
Und um eines klarzustellen: Gegen diese Grundlegung des Investorenschutzes hat sich die SPÖ nie ausgesprochen, dagegen spricht sie sich auch heute in ihrem Antrag nicht aus. Das akzeptiert die SPÖ. Sie redet nur über die Art und Weise, wie man diesen Investorenschutz dann durchsetzen kann. Wir werden diesem Antrag daher heute mit Sicherheit nicht zustimmen.
Wenn Sie, liebe Zuseher, vom VW-Dieselskandal geschädigt sind – und das war ein Skandal, der weltweit im Grunde darin bestand, dass ein global agierender Konzern, der VW-Konzern, Behörden und Konsumenten über Abgaswerte getäuscht hat –, wenn Sie da Schadenersatz geltend machen wollen, dann müssen Sie diesen in Österreich bei den ordentlichen Gerichten einklagen, und Sie werden erleben: Diese Gerichte sind nicht so ausgestattet, dass das ein schnelles Verfahren würde, sondern wir haben in Österreich zunehmend lange Gerichtsverfahren.
Diesen Weg will man den Konzernen nicht zumuten, und daher sah man zunächst einmal private Schiedsgerichte vor; bei Streitigkeiten zwischen Konzernen sind die im Grunde auch üblich, also wenn ein Konzern mit einem anderen Konzern streitet, gehen diese selten zum Handelsgericht, sondern eher zu solchen Schiedsgerichten. Diese Hinterzimmerjudikatur wurde aber zu Recht kritisiert, und jetzt feiert man, ohne dass das abschließend geregelt wäre, dass es einen internationalen Investitionsgerichtshof
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