Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 182

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haben. Also bitte ich Sie, Herr Strache, und Herrn Kurz, Ihre Hausaufgaben sorgfältig zu machen, sonst muss ich Sie - -


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen jetzt zum Schlusssatz kom­men. – Bitte.


Abgeordnete Stephanie Cox, BA (fortsetzend): Mein Schlusssatz, und dieser Schluss­satz ist ganz wichtig: sonst muss ich Sie zur Tafel bitten und Sie als Strafaufgabe hundert Mal schreiben lassen: keine Regierungspropaganda an Schulen! (Beifall bei der Liste Pilz.)

17.38


Präsidentin Doris Bures: Der Antrag auf Nichtkenntnisnahme der schriftlichen Be­antwortung steht mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Vizekanzler Heinz-Christian Strache zu Wort gemeldet. – Herr Vize­kanzler, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. Bitte.


17.39.18

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem auch an die Schülerinnen und Schüler der HTL Steyr, die heute auf der Galerie zu Gast sind, ein recht herzliches Grüß Gott! (Allgemeiner Beifall.)

Frau Abgeordnete Cox, es ist selbstverständlich Ihr unbestrittenes Recht als Abge­ordnete des Hohen Hauses, Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung zu stel­len. Das Interpellationsrecht ist ein ganz wesentliches und wichtiges Recht. Ich habe das in meiner Zeit als Mandatar und Oppositionspolitiker im Hohen Haus auch sehr intensiv gelebt, und das ist auch wichtig. Man sollte aber als Abgeordneter schon auch wissen, an welchen zuständigen Minister man welche Anfrage stellt. Auch das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Da wäre es vielleicht doch gescheit, auf die Erfahrung von Peter Pilz zurückzugreifen und in diesem Punkt vielleicht doch Nachhilfe bei ihm zu nehmen.

Es wäre genauso nicht sinnvoll, wenn man der Landwirtschaftsministerin eine Anfrage zur Landesverteidigung schickt. In ihrer Bezeichnung steht zwar das Land drinnen, aber sonst hat sie mit der Materie wenig zu tun. Diesen Aspekt muss man natürlich schon, wenn es um das Interpellationsrecht geht, entsprechend berücksichtigen. Die­ses Recht erstreckt sich eben auf Vorgänge in der Verwaltung, die unter der Verant­wortung eines obersten Organs stattfinden. Nicht erfasst davon sind Vorgänge, die nicht unter die Verantwortung des obersten Organs fallen. Das ist im Gesetz klar geregelt, und deshalb haben Sie auch diese Antwort auf all die Fragen bekommen, wo ich keine Zuständigkeit habe. Auf die eine Frage konnte ich Ihnen eine Antwort geben, weil der zuständige Bildungsminister Professor Faßmann als der verantwortliche Minister mir und uns gegenüber sehr wohl bestätigt hat, dass es selbstverständlich eine Einverständniserklärung der Direktorin, aber auch der Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler gegeben hat.

Wir waren nicht als Parteipolitiker in dieser Schule, nein, wir waren als Regierungs­ver­treter in dieser Schule. Der Herr Bundeskanzler, der Herr Vizekanzler und der Herr Bildungsminister waren an dieser Schule nicht in parteipolitischer Funktion. Und das muss man halt auch einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Kolba.)

Diese Regierung hat einen wesentlichen bildungspolitischen Schritt im Interesse eines verbesserten Bildungssystems gesetzt, nämlich Deutschkenntnisse vor dem Schulein­tritt endlich sicherzustellen. Das mag Sie vielleicht nicht freuen, und Sie lehnen diese


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