Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 170

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Interessen zu wahren, und einer unkontrollierten Ausbeutung von genetischen Res­sourcen entgegenzuwirken.

Laut WTO sind allein im vergangenen Jahrhundert rund drei Viertel der Kulturpflanzen ausgestorben. Der Erhalt der schwindenden Biodiversität ist die Basis jeder zukunfts­fähigen Landwirtschaft. Nur so können wir zukünftig Herausforderungen wie die geän­derten Klimabedingungen, neue Krankheiten und Schädlinge bewältigen.

Durch die Unterzeichnung des Protokolls von Nagoya ergeben sich neben dem Schutz vor Biopiraterie auch andere Vorteile für die Mitgliedstaaten, zum Beispiel Zusammen­arbeit, Kooperation und Mitwirkung an wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten, wei­ters der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen, die für die Erhaltung und nach­haltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind, und damit Vorteile für die Sicherung der Existenzgrundlagen und die Ernährungssicherheit.

Mit der heutigen Zustimmung setzen wir um, was die Vorgängerregierung verabsäumt hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.09

18.09.19


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 144 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Umweltausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlas­sung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

18.10.297. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (147 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (156 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 237/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufarbeitung des Kärntner HCB-Skandals (159 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 7 und 8 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


 


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