Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 86

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einer sozial gerechten Ausgestaltung des Familienbonus Plus sowie des Kindermehrbetrages“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sieber, Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kein Nachteil für Aus­landsbedienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierte in Bezug auf Familien­beihilfe und Familienbonus Plus“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 23) (Abg. Krainer: Was ist denn das für ein Feedback an den Minister?)

12.43.233. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 262/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immo­bilien-Investmentfondsgesetz sowie das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden (198 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (187 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz und das Alternativfinanzierungsgesetz geändert werden (199 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (184 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz geändert wird (200 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (183 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 13. April 2000 in Moskau unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Rus­sischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (201 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (153 d.B.): Erklä­rung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit für den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fas­sung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (202 d.B.)

 


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