Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einer sozial gerechten Ausgestaltung des Familienbonus Plus sowie des Kindermehrbetrages“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sieber, Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 23) (Abg. Krainer: Was ist denn das für ein Feedback an den Minister?)
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 262/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden (198 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (187 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz und das Alternativfinanzierungsgesetz geändert werden (199 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (184 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz geändert wird (200 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (183 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 13. April 2000 in Moskau unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (201 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (153 d.B.): Erklärung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit für den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (202 d.B.)
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