Erklärung über den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (153 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 59/BNR
Einhellig (Zustimmung gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG)
Beschlossen im Nationalrat 59/BNR, Dafür: V, S, F, N, P. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Erklärung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit für den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Erweiterte völkerrechtliche Rechtsgrundlage zur Verbesserung der internationalen Transparenz und Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen
  • Ermöglichung des Austauschs von länderbezogenen Berichten mit allen Vertragsparteien des Übereinkommens

Parlamentskorrespondenz

Einbringendes Ressort

BMEIA (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)