Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 125

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auch gesagt hat, dass man einmal totes Recht beseitigt. Dies ist einmal ein erster Schritt, das wurde immer wieder gesagt.

Wenn es Gesetze aus der Monarchie gibt, die zwecklos sind, weil es gewisse Materien nicht mehr gibt – Kollege Tschank hat einige davon aufgezählt –, sind diese natürlich abzuschaffen, aber ich finde, die nächsten Schritte sind dann genauso wichtig, nämlich dass gesagt wird, dass keine überschießenden Regelungen gemacht werden, Gold Plating zum Beispiel in vielen Bereichen.

Ein weiterer Schritt ist, dass man viele kleine Verästelungen zum Beispiel in Inves­titions- oder Förderprogrammen beseitigt, die ja in Wahrheit dem Bürger viel Ärger bringen, beispielsweise wenn ein Wirt investiert und dann unglaubliche Vorschriften zu erfüllen hat, die er kaum einzuhalten vermag. Da ist auch die Mithilfe der Länder not­wendig, um wirklich Bürokratie zu reduzieren.

Vor einigen Jahren, als es um die letzte Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ging, durfte ich als Landwirtschaftsminister die Verhandlungen führen, und wir haben eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene auch mit Ländervertretern und Praktikern eingerichtet, um das eben im Detail durchzuackern – das ist eine Knochenarbeit! – und unnötige Bürokratie bei Förderanträgen, bei Investitionsprogrammen abzuschaffen. Das war ein großes Konvolut von bürokratischen Regelungen.

Ich habe das damals dem seinerzeitigen Agrarkommissar Cioloş übergeben mit der Bitte, dass die Europäische Kommission selbiges macht und Bürokratie reduziert, und ich meine, das ist ein ständiges Programm, das notwendig ist. Es ist wichtig, Herr Bun­desminister, dass das angegangen wurde und dass man Schritt für Schritt wirklich ernsthaft – und die Bundesregierung vermittelt auch diese Ernsthaftigkeit – Bürokratie abbaut.

Das ist ein großes Unterfangen, aber ich glaube, dass die Bevölkerung das auch zu Recht erwartet, weil alle in allen Lebensbereichen unter der enormen Bürokratie stöhnen. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.49

14.50.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 192 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ich darf daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile dieses Gesetzent­wurfs abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung des Eintrags unter der Klassifikationsnummer 22.04.20 aus der Anlage zu diesem Bundesgesetz eingebracht.

Wer dafür stimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist er angenommen.

 


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