Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG (192 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 62/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 62/BNR, Dafür: V, F, N. Dagegen: S, P

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz betreffend die Bereinigung von vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Bundesgesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Außerkrafttreten grundsätzlich aller (einfachen) Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, mit Ablauf des 31. Dezember 2018, sofern sie nicht in der Anlage zum 2. BRBG aufgezählt sind.
  • In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen insgesamt rund 5.000 Rechtsvorschriften. Von diesen rund 5.000 Rechtsvorschriften werden rund 2.450 Rechtsvorschriften außer Kraft treten, was einer Bereinigungsquote von rund 49 % entspricht.
  • Von den insgesamt rund 1.650 Bundesgesetzen werden mehr als 600 (rund 38 %) außer Kraft treten, von den rund 3.350 Verordnungen mehr als 1.800 (rund 54 %).
  • Der Entwurf enthält weiters Begleitregelungen und klarstellende Regelungen im Zusammenhang mit den Rechtswirkungen des Außerkrafttretens der Rechtsvorschriften.
Stand: 13.06.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
NEOS
Dagegen:
SPÖ
PILZ

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

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